Die Rechtseinräumung zur Nutzung von Fotos kann nur so weit reichen, wie sich ein gemeinsam verfolgter Zweck zweifelsfrei ermitteln lässt. Dem Vertragszweck können dabei nur solche Nutzungen unterfallen, von denen die Parteien bei Abschluss des Vertrages nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien mit Sicherheit ausgegangen sind. Dies hat das Landgericht Köln festgestellt.
Das Landgericht Chemnitz verhandelt derzeit über die Ansprüche eines von der beklagten Werbefirma veranstalteten Gewinnausschreibens.
Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln. Dies teilt die Bundesnetzagentur mit.
Online-Werbung spielt bei der Finanzierung von Internetdiensten eine immer wichtigere Rolle. Vor allem kostenlose Internetdienste (etwa Suchmaschinen und soziale Netzwerke) finanzieren sich überwiegend durch gezielte, auf die Interessen der Nutzer zugeschnittene Werbung. Sie basiert ganz wesentlich auf der Registrierung und Auswertung des individuellen Surfverhaltens. Immer mehr personenbezogene Daten werden dabei zu immer umfassenderen und aussagekräftigen Nutzungsprofilen zusammengeführt. Deshalb hat die "Artikel 29-Gruppe" der europäischen Datenschutzbeauftragten eine Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Werbe-Netzwerke und Anbieter von Internetseiten veröffentlicht.
Die im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelte Freistellung von der grundsätzlichen Verpflichtung, die in § 4 Abs. 1 HWG genannten Angaben in die Erinnerungswerbung aufzunehmen, gilt für Werbung im Internet nur dann, wenn sie nach Art eines Videoclips in bewegten Bildern dargestellt wird, nicht dagegen auch dann, wenn sie in stehenden Bildern und Texten präsentiert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Seit dem 11. Juni 2010 werden Kreditnehmer besser als bisher vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Sie erhalten mehr Informationen und können so Kreditangebote besser miteinander vergleichen. Außerdem werden die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen vereinheitlicht. Dies teilt das Bundesministerium der Justiz mit.
Werbung mit einer "110-jährigen Möbeltradition" enthält eine Qualitätsaussage, die geeignet ist, die Kaufentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Wenn ein Unternehmen daher mit einer solche Aussage wirbt, muss es auch auf einen entsprechend langen Bestand zurückblicken können. Ist das nicht der Fall, ist jede Werbung damit unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag eines Wettbewerbsverbandes in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Betreiberin eines Fitnessstudios in der Nähe von Braunschweig aufgegeben, ihre Werbung für den Trainingsgürtel "SLIM BELLY" in einer Tageszeitung sowie im Internet zu unterlassen. Die Werbung, die Aussagen wie "Tschüss Bauch!", "8,6 cm weniger Bauchumfang in nur vier Wochen!" und "Der Bauchkiller" enthält, sei - so die Braunschweiger Richter - irreführend.
Die AOK und die Weisse Liste entwickeln gemeinsam ein nicht-kommerzielles Internetportal, das Patienten und Versicherte bei der Arztsuche unterstützen soll. Dazu starten sie ein Pilotprojekt in Hamburg und Berlin. Thüringen wird in Kürze als dritte Pilotregion hinzukommen. AOK-Versicherte aus den drei Pilotregionen können unter www.aok-arztnavi.de an einer wissenschaftlich fundierten Online-Befragung zu ihren Ärzten teilnehmen und ihre Erfahrungen als Patienten einbringen. Die Ergebnisse der Befragung bilden die Grundlage für das neue Arztsuchportal, das ab Herbst 2010 unter www.weisse-liste.de und www.aok-arztnavi.de veröffentlicht wird. Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten und Verbraucherorganisationen.
Der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats hat sich mit der TITANIC-Karikatur "Kirche heute" vom April 2010 befasst und 198 Beschwerden hierzu als unbegründet zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung eines Kölner Kostümhändlers zurückgewiesen, der im Dezember letzten Jahres durch das Landgericht Köln zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.961,28 Euro verurteilt worden war. Die Firma hatte im Januar 2009 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan "Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Föös" für ihre Produkte geworben, ohne dass eine Zustimmung der Musiker vorlag. Die Bläck Fööss haben in der Verhandlung angekündigt, den Geldbetrag der Kölner Obdachlosenhilfe spenden zu wollen.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat sich mit den Grundsätzen bei der Recherche über das Privatleben von Politikern befasst.
Anlass waren zwei Beschwerden, unter anderem von Franz Müntefering, gegen die Zeitschrift Bunte. Die Beschwerdeführer hatten sich gestützt auf die Vorwürfe im Magazin Stern, nach denen die Bunte eine Agentur zum Ausspionieren von Politikern eingeschaltet haben soll.
Das Oberlandesgericht Köln hat einen Anspruch des Kunden auf Zahlung von 13.400 Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine "Shopping"-Firma aus Luxemburg bejaht.
Die Bundesnetzagentur hat wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Damit hat sie umgehend auf Beschwerden von Verbrauchern reagiert, die sich beschwert hatten. In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets bzw. von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau Lara Stern die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.
Ab dem 17. Mai 2010 tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft, die auf der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beruht. Die Verordnung sieht umfangreiche Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor und schließt damit Rechtsanwälte mit ein.
Wirbt eine Zahnklinik in ihrer Werbebroschüre mit einer regelmäßigen Erinnerung an halbjährliche Kontrolltermine, um die 7-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz zu erhalten, folgt daraus für den Patienten noch kein selbständiger Anspruch auf Garantieleistungen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt derzeit in einem Berufungsverfahren über eine Klage des Fußballers Lukas Podolski gegen einen Internet-Fanartikelvertrieb.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat zwei Sendungen von RTL 2 beanstandet, in denen verbotene Schleichwerbung verbreitet wurde.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 Euro für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.
Derzeit verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren über eine Klage des Fußballers Lukas Podolski gegen einen Internet-Fanartikelvertrieb. Der Fußballer verlangt 12.500 Euro, weil eine Düsseldorfer Internet-Händlerin drei Werbefotos, auf denen Podolski abgebildet worden war, ohne dessen Einwilligung auf der Internetseite verwendet habe.
Ein "Internet-System-Vertrag", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat, ist als eigener Vertragstypus als Werkvertrag einzuordnen.
Verträge über die "Wartung" oder "Pflege" von Software, EDV-Programmen oder Websites sind als Werkverträge einzuordnen, soweit sie auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und die Beseitigung von Störungen (und somit: auf einen Tätigkeitserfolg) gerichtet sind. Dies stellt der Bundesgerichtshof fest.
Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass der "Webdesign-Vertrag" regelmäßig als Werkvertrag, unter Umständen auch als Werklieferungsvertrag, anzusehen ist.
Beschränkt sich die Leistungspflicht des Anbieters auf die Beschaffung und Registrierung einer vom Kunden gewünschten Internet-Domain, so stellt sich der Vertrag in der Regel als ein Werkvertrag dar, der eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat - so der Bundesgerichtshof.
Findet der Vertragszweck seinen Schwerpunkt in der Gewährleistung der Abrufbarkeit der Website des Kunden im Internet, so liegt es nahe, insgesamt einen Werkvertrag anzunehmen. Dies stellt der Bundesgerichtshof fest.
Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung, wonach der "Application-Service-Providing (ASP)"-Vertrag als Mietvertrag eingeordnet wird.
Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung und ordnet den "Access-Provider-Vertrag" als Dienstvertrag ein.
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat das von der Universität Göttingen gegen ein juristisches Repetitorium ausgesprochene Hausverbot vorläufig außer Kraft gesetzt.
Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März 2010 maximal 42 ct/min.
Zum Schutz der Verbraucher vor Telefonanrufen mit angeblichen Gewinnversprechen hat die Bundesnetzagentur auch auf die jüngsten Spam-Wellen umgehend reagiert. Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen hat sie die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Verkauf von Fußballtrikots, die mit der Aufschrift eines in Deutschland nicht konzessionierten Wettveranstalters versehen sind, keine unerlaubte Glücksspielwerbung darstellt.
Die Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" darf nicht untersagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen entschieden, dass die Betreiber eines Nachrichtensenders und eines Internetportals Auskunft über die an dem Tag erzielten Werbeeinahmen erteilen müssen, an dem sie das urheberrechtlich geschützte Recht des Herstellers eines Videofilms durch dessen Veröffentlichung schuldhaft verletzt haben.
Vor dem Hintergrund der neuen europäischen Vorgaben zu Product Placement hat die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten neue Werberichtlinien verabschiedet, die Produktplatzierungen im deutschen Fernsehen bei den privaten Sendern regeln. Den rechtlichen Rahmen gibt der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, der im April in Kraft tritt. Die Werberichtlinien müssen jetzt noch von allen Landesmedienanstalten vor Ort beschlossen werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden. Unzulässig sind solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Er konnte erreichen, dass die mehr als hundert Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich keine unzulässigen Analyseverfahren mehr verwenden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Die Werbenden ihrerseits dürfen anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Gewährt eine gesetzliche Krankenkasse Normalgewichtigen und Nichtrauchern einen Bonus und verzichtet insoweit auf einen ärztlichen Nachweis, sei dies nicht wettbewerbswidrig. Denn es liege im Rahmen der Entscheidungskompetenz der Krankenkasse, die Erklärungen der Versicherten zu beurteilen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Sie konkretisiert damit die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes.
Die Bundesnetzagentur hat in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen.
Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Homepage eines Unternehmens oder Gewerbetreibenden kann nicht als konkludente Einwilligung in E-Mail-Werbung gewertet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Werbefotografie eine künstlerische Tätigkeit i.S.d. Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) darstellt.
Die Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" in der Firmierung eines privaten Versorgungsunternehmens im Internet und in der Internetwerbung für günstiges Gas mit der Aussage "damit sind wir ein modernes Stadtwerk" ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
GmbH-Geschäftsführer hat seinen Betrieb zumindest so zu organisieren, dass sichergestellt ist, dass E-Mails lediglich an solche Personen versandt wurden, von denen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert, verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Leistungen, die im Zusammenhang mit einer sog. Mailing-Aktion erbracht werden, sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Bestandteil einer einheitlichen Leistung und unterliegen insgesamt dem Regelsteuersatz.
Drei große deutsche Medienhäuser dürfen gemeinsam Werbung im Internet verkaufen. Die Europäische Kommission genehmigte die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens vier deutscher Online-Marketingagenturen nach den EU-Wettbewerbsregeln.
Im Rahmen selektiver Vertriebssysteme können auch an den Vertrieb von Markenartikel über das Internet Anforderungen gestellt werden. Dienen diese konkreten Zielen, stellen sie keine Wettbewerbsbeschränkung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Wenn die Auswahlkriterien in diesem Zusammenhang einen Vertrieb über Auktionsplattformen wie eBay ausschließen, handele es sich bei diesem Ausschluss ebenfalls um ein objektives, an die Art und Weise des Vertriebs anknüpfendes Auswahlkriterium.
Das Oberlandesgericht Hamm hat bereits wiederholt entschieden, dass der bloße Hinweis auf eine bestimmte Garantie in Zusammenhang mit einem konkreten Verkaufsangebot wettbewerbswidrig ist, wenn die erforderlichen näheren Angaben zu der Garantie nicht gemacht werden.
Unternehmer verstößt nicht gegen seine vorvertraglichen Informationspflichten, indem er im Hinblick auf die Widerrufsfrist mitteilt, dass diese Frist "frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" beginnt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Profifußballer ist weisungsgebundener Arbeitnehmer und kann die zum Schutz Arbeitssuchender geltende Bestimmung des § 297 Nr. 4 SGB III für sich in Anspruch nehmen. Danach sind Vereinbarungen unwirksam, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitssuchender sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und eine gegen einen Profifußballer aus dem Ruhrgebiet gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen.
Die Bundesnetzagentur hat in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen.
Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die zuständigen Behörden müssten eine angemessene Ausschreibung durchführen, wenn sie einem privaten Wirtschaftsteilnehmer das ausschließliche Recht für den Betrieb eines Glücksspiels im Rahmen eines Verfahrens der Zulassung oder der Erneuerung dieser Zulassung verleihen wollen.
Nach langen Verhandlungen tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 der neue Tarif für Veranstaltungen von Gastspielunternehmen, Tourneeveranstaltern und Großhallen (U-K) in Kraft. Die GEMA und die Veranstalterverbände idkv und VDKD haben den neuen Gesamtvertrag unterzeichnet und stimmen damit einer Erhöhung der Vergütungssätze zu.
Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Karlsruher SC gegen ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Wesentlichen zurückgewiesen. Das Landgericht hatte den KSC im Juni 2008 zur Zahlung von rund 1,5 Mio. Euro verurteilt.
Eine Unternehmensfortführung i.S. des HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teilbereich des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des maßgeblichen Rechtsverkehrs um den - den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt. Dies stellt der Bundesgerichtshof fest. Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens fortgeführt wurde, komme dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche Bedeutung zu.
Eine solche Bonuskation dürfe im nationalen Recht nicht ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls verboten werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Bei Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren; unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt - nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs - regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis könne jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshof ist dem Domainverpächter nicht zuzumuten, die Website ihres Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die GEMA aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt ist, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.
Das Oberlandesgericht Köln hat dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG bestimmte Werbeaussagen verboten.
Eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, die gegenüber ihren Mitgliedern auf einen "Bonus" beim Bezug von zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln bei einer ausländischen (hier: niederländischen) Versandapotheke hinweist, verstößt gegen die Bestimmungen der in Rheinland-Pfalz geltenden Arzneimittelverträge. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach.
Ein Pharmaunternehmen hatte ein Mittel gegen „Sodbrennen und saures Aufstoßen“ mit der Bezeichnung „akut“ angeboten. Gegen die Werbung des Pharmaunternehmens wehrte sich ein Verband, der sich die „Lauterkeit des Wettbewerbs“ zur Aufgabe gemacht hat. Das Landgericht München I folgte nun der Argumentation des Wettbewerbsverbandes und verbot die Bezeichnung „akut“ für das fragliche Arzneimittel.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.
Das Landgericht Köln hat die Klage der Kult Musik GmbH (Hamburg) gegen die in Köln ansässige Gothaer Allgemeine Versicherung AG abgewiesen, mit der Leistungen aus einer Tournee-Ausfallversicherung betreffend die für 2007 geplante Tournee des Sängers Heino verlangt wurden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.
Wer sich gegenüber einer ausländischen Firma generell bereit erklärt, für von dieser massenweise zu registrierende de-Domains als sog. "administrativer Ansprechpartner" (Admin-C) zu fungieren, haftet - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart - für hierdurch bewirkte Rechtsverletzungen nur, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat.
Das Oberlandesgericht Stuttgart geht davon aus, dass ein überwiegender Teil des maßgeblichen Verkehrs bei einem Internetshop, der die Aussage "Ihre 24 h Internet Tierapotheke" enthält, annehmen wird, es mit einer zugelassenen Apotheke zu tun zu haben, die Arzneimittel für den Veterinärbereich vertreiben dürfe. Eine solche Werbung sei daher irreführend, wenn der Inhaber nicht über eine solche Zulassung verfügt.
Vom 1. September 2009 an gelten neue Datenschutzregelungen bei der Datenverwendung für Werbezwecke. Diese Regelungen gelten spätestens ab dem 31. August 2012,
jedoch sofort für Daten, die nach dem 1. September 2009 erhoben oder von einer Stelle erstmalig gespeichert werden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass für Daten, deren erstmalige Speicherung nicht eindeutig erkennbar ist, die neuen Regelungen angewendet werden.
Der Bundesgerichtshof stellt in einer Entscheidung fest, dass der Beginn einer Verkaufsförderungsmaßnahme in der Werbung nur dann angegeben werden muss, wenn die Maßnahme noch nicht läuft.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die an den Internetvertrieb einer Herstellerin von Schulranzen gestellten Anforderungen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind.
Europäische Verbraucher können heute gefahrloser Klingeltöne aus dem Netz herunterladen als noch vor 18 Monaten. Denn 70 Prozent der Internetseiten, die wegen missbräuchlicher Praktiken beim Verkauf von Klingeltönen, Hintergrundbildern oder sonstigen Handydiensten im Visier einer EU-weiten Ermittlungsaktion standen, sind inzwischen korrigiert oder geschlossen worden. Insgesamt 301 Seiten wurden wegen massiver Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht überprüft. Davon sind 159 Seiten korrigiert und 54 Seiten geschlossen worden. In Deutschland wurden 30 Webseiten untersucht. Auf 13 Seiten wurden Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht festgestellt und mittlerweile behoben. Beanstandet wurden insbesondere lückenhafte Preisinformationen, unvollständige Händlerangaben und irreführende Werbung.
Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag eines Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs einem beklagten Unternehmen aus Norddeutschland untersagt, die Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der in Pakistan gelegenen "Salt-Range" zu verwenden. Bei Nutzung dieser Bezeichnung bestehe nämlich die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat Werbemaßnahmen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH für unzulässig erklärt, weil sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das Gericht hat der Klage eines Vereins stattgegeben, der die staatliche Lotteriegesellschaft auf Unterlassung zweier Präsentationen der Lotterie „Goldene 7“ in Anspruch genommen hat.
Die Vermittlung privater Sportwetten kann nach der Änderung des Landesglücksspielgesetzes verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren aufgrund summarischer Prüfung.
Unterhält ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen, so sind diese Werbepartner jedenfalls dann als Beauftragte des Unternehmens anzusehen, wenn ihnen für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer selbst, der den Werbepartnern eine Auswahl für die Gestaltung der Werbemittel vorgibt, in das Partnerprogramm aufgenommen wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung "telekom-bundesliga.eu" zur Kennzeichnung eines Internetportals oder als Internetdomain verletzt die Namensrechte der Deutschen Telekom AG. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Bestehen am Namensbestandteils "Telekom" keine eigenen Rechte, so könnten für die Registrierung bzw. Benutzung der Gesamtbezeichnung auch keine schützenswerte Belange streiten, die im Rahmen einer Interessenabwägung berücksichtigt werden müssten.
Das Landgericht Osnabrück verhandelt derzeit über den Widerspruch des Geschäftsführers des Hotels im Kurpark Bad Iburg gegen eine einstweilige Verfügung.
Das Landgericht Stuttgart hat ein Urteil verkündet, mit dem der Eilantrag der die Rechte des am 25. Juni 2009 verstorbenen Popstars Michael Jackson wahrnehmenden Kläger zurückgewiesen wurde, ein für Anfang November in Stuttgart angekündigtes Konzert eines Doubles des verstorbenen Künstlers zu verbieten.
Eine Werbung mit " Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne wissenschaftliche Ausbildung mit Hochschulabschluss ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Oldenburg auf eine Wettbewerbsklage eines Interessenverbandes gegen eine als Heilpraktikerin tätige Beklagte entschieden. Die Heilpraktikerin ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg nahm die Heilpraktikerin ihr Rechtsmittel zurück.
Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass sein Grundstück gegen seinen Willen mit geeigneten Mitteln (z.B. einem Flugzeug) „ausgespäht“ und fotografiert wird. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Dieses Recht sei jedoch nicht schrankenlos. Ist die Zuordnung der Aufnahme zu einer konkreten Adresse, die Darstellung von Personen oder persönlichen Gegenständen nicht gegeben, sei der Eingriff so gering, dass das Interesse eines Gewerbetreibenden am Verkauf einer Luftbildaufnahme überwiegt.
Verbraucher profitieren beim Online-Handel noch kaum vom europäischen Binnenmarkt. Das stellte die EU-Kommission in einer Studie zum grenzüberschreitenden Online-Handel fest. Testkäufer konnten 60 Prozent der Onlinebestellungen nicht durchführen. Entweder lieferte der Händler das Produkt nicht in das Land des Verbrauchers oder eine grenzüberschreitende Zahlung war nicht möglich. Dabei könnten die Verbraucher durch mehr Vergleichsmöglichkeiten viel sparen.
Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ).
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2009 sieben Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh- und sieben Verstöße in Telemedienangeboten festgestellt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Schutz eines Domainnamens als Werktitel grundsätzlich erst einsetzen kann, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.
Diese Frage beschäftigt das Landgericht Osnabrück derzeit.
Für die Frage der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung bedarf es in jedem Einzelfall einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine solche Interessenabwägung könne nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden. Etwas anderes gelte nicht deshalb, weil die Betroffenen noch minderjährig sind.
Das Oberlandesgericht Karlsruher hat entschieden, dass der klagende Wettbewerber dem Grunde nach Detektivkosten verlangen kann. Das Abhängen fremder Plakate stelle eine unlautere Behinderung des Wettbewerbers dar und löse einen Schadensersatzanspruch aus, zu dem auch die Detektivkosten gehören.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche präzisiert.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künstlersozialabgabe (KSA) verpflichtet.
Tabakkonzerne dürfen in Zeitungen nicht für Zigaretten werben, auch nicht unter dem Vorwand der Imagewerbung. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Reemtsma und British American Tobacco (BAT) entschieden. In einem dritten Urteil untersagte das Gericht der Santa Fe Natural Tobacco Company Zigaretten mit dem Begriff "Bio-Tabak" zu bewerben.
Wer Verbrauchern eine Finanzsanierung durch ein Unternehmen vermittelt, das selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, muss darauf hinweisen, dass zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Treu-Finanz-Consulting GmbH statt.
Bei einem einmaligen Emailkontakt kann ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbeemails erteilt wurde. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Eine trotzdem übersandte Autoresponder-Werbeemail stelle eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung verlangt werden könne.
Nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof hat Google jedoch keine Markenrechte verletzt, indem das Unternehmen erlaubte, Stichwörter zu erwerben, die eingetragenen Marken entsprechen.
Die Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch private Sportwettenvermittler ist rechtlich zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in mehreren Eilverfahren ausgesprochen.
Die EU-Kommission hat beim Internethandel mit Produkten der Unterhaltungselektronik gravierende Verstöße gegen geltende Verbraucherrechte festgestellt. Bei einer EU-weiten Erhebung wurden bei mehr als der Hälfte der inspizierten Websites unlautere Geschäftpraktiken entdeckt. In Deutschland enthielten 21 von 29 überprüften Internetseiten Verstöße gegen geltende Verbraucherregeln. Dabei handelt es sich überwiegend um irreführende Angaben über die den Verbrauchern zustehenden Rechte, undurchsichtige Preisangaben und fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers. Die Überprüfung konzentrierte sich auf den Internethandel mit Digitalkameras, Handys, tragbaren Musikgeräten („personal music players“), DVD-Playern, PCs und Konsolen für Computerspiele. Insgesamt wurden auf Initiative der EU-Kommission 369 Websites in 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island von nationalen Stellen untersucht.
Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In Anbetracht der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind, könne eine solche Regelung mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt werden.
Der Verbraucher ist bei Fernabsatzverträgen klar und deutlich über seine Rechte, insbesondere über sein Widerrufsrecht zu belehren. Diese Belehrung darf auch nicht durch Zusätze verunklart werden. Eine solche gesetzwidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen der gesetzlichen Regelung auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Das Landgericht Kassel hat am 15.7.2008 die fünf Angeklagten, drei Kaufleute sowie ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist, jeweils wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 132 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Schuldsprüche bestätigt und die Verfahrens- und Sachrügen der Angeklagten insoweit verworfen.
Das Oberlandesgericht Dresden setzt sich aktuell mit der Frage auseinander, wie nahe ein Parkplatz zum Flughafen gelegen sein muss, um mit »Parken am Flughafen« werben zu dürfen.
Mit einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die AOK Sachsen/Thüringen auf Zahlung von Vertragsstrafe in Höhe von rd. 10.000 € sowie Unterlassung telefonischer Aquise von Kunden ohne deren vorheriges Einverständnis befasst sich derzeit das Oberlandesgericht Dresden.
Die EU hat mittlerweile mehr Mobilfunknutzer als Einwohner. Mit einem Mobilfunk-Verbreitungsgrad von 119 Prozent ist sie ebenso an der Weltspitze wie bei der Nutzung des Breitband-Internets. Deutschland ist Mittelmaß und gehört nicht zu den EU-weit am besten vernetzten Ländern. Allerdings laden im EU-Vergleich überdurchschnittlich viele Deutsche Computer- oder Videospiele aus dem Netz. Bei der Breitbandnutzung nimmt Deutschland europaweit den neunten Platz ein: Drei viertel aller Haushalte verfügen über Internetzugang aber nur 73 Prozent nutzen Breitband-Anschlüsse. Verbesserungsbedarf besteht noch beim Einsatz von "E-Government", das heißt bei elektronischen Behördendiensten und beim elektronischen Geschäftsverkehr (E-Business).
Der Grundpreis ist dann i.S. der Preisangabenverordnung in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Über eine Schadensersatzklage des Sängers der Band Tokio Hotel wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der Leipziger Volkszeitung (LVZ) verhandelt derzeit das Oberlandesgericht Dresden.
Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Dies stellt der Bundesgerichtshof fest.
Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.
Stehen bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sachfremde Ziele im Vordergrund, zum Beispiel ein Gebührenerzielungsinteresse, so ist bei dem Abmahnenden von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln auszugehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Enthält ein Werbeschreiben einen Preisnachlass in Form eines Gutscheines und fehlen weitere Angaben, wie Einlösewert, Mindesteinkaufswert und auf welche Wareneinkäufe sich der Gutschein bezieht, so stellt dies eine wettbewerbswidrige Werbung dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rationalität seiner Kaufentscheidung trete auch dann nicht völlig in den Hintergrund, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.
Auf Antrag des Fotografenverbandes FREELENS hat das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Werbeverbot für Sportwetten beim Tennisturnier "Mercedescup" auf dem Gelände des TC Weißenhof bestätigt. Dieses findet bis zum 19.07.2009 in Stuttgart statt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines Reeser Bürgers abgelehnt, der mit seinem Antrag erreichen wollte, zur Bewerbung seiner Kandidatur für das Bürgermeisteramt das offizielle Dienstsiegel der Stadt Rees in Zeitungsannoncen benutzen zu dürfen.
Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
Verbraucher erhalten künftig bessere Informationen bei Kreditverträgen und werden vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Zugleich wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in der europäischen Union vereinfacht. Denn der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet.
Werben Anbieter im Internet mit Preisangaben, so müssen Produkte auch für den angegebenen Preis online zu erwerben sein. Sind in Wirklichkeit zusätzliche Gebühren fällig, reicht es nicht aus, mit einem versteckten Sternchenhinweis darauf aufmerksam zu machen. Dies entschied das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das Unternehmen Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH angestrengten Verfahren.
Wird bei Kunden in der Form für eine Internetdienste-Clubmitgliedschaft geworben, dass der Adressat der Werbermitteilung durch das Betätigen eines dort vorgehaltenen Textfeldes mit der Bezeichnung "Dankeschön auspacken" eine Mitgliedschaft in dem W...-Club bestätigt, wobei sich die dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate zum Preis von 5 € pro Monat verlängert, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigt, so ist dies wettbewerbsrechtlich unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Der Forenbetreiber ist nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beurteilt jugendschutzrelevante Angebote in Rundfunk- und Telemedien. Ein Großteil der Rundfunk-Verstöße hat im zweiten Quartal 2009 sexuelle Inhalte aufgewiesen.
Das Landgericht Düsseldorf hat der Stiftung Museum Schloss Moyland (Betreiberin des gleichnamigen Museums) das öffentliche Ausstellen von 7 Fotografien von Manfred Tischers untersagt. Diese sind Teile einer aktuellen Ausstellung.
Das Bundeskartellamt hat wegen verbotenen Boykottaufrufs Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro gegen die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), den Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V., den Berliner Apotheker Verein e.V., den Thüringer Apothekerverband e.V. sowie verschiedene natürliche Personen verhängt.
Ein Unternehmen der Außenwerbung ist bei Gericht mit dem Ziel gescheitert, die Beseitigung einer im Auftrag der Stiftung Denkmalschutz errichteten Werbeanlage in Berlin-Charlottenburg zu erreichen. Einen entsprechenden Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob die Aufmachung der von der Firma Haribo GmbH & Co. KG vertriebenen Lakritzsorte „Dropje“ irreführend ist.
Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Freiburg vom Januar 2008 bestätigt.
Die Verwendung einer vorformulierten Klausel, mit der die Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe eingeholt wird, ist grundsätzlich zulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Die Verwendung einer Klausel auf der Teilnehmerkarte für ein einer Zeitschrift beigefügtes Gewinnspiel, welche sich unter der Rubrik „Telefonnummer“ befindet und lautet: „zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z. GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“ sei jedoch unzulässig. Vorformulierte Einwilligungen in Werbeanrufe seien nur in beschränktem Umfang innerhalb des jeweiligen Vertragszweckes zulässig.
Die Einwilligung des Verbrauchers in telefonische Werbung kann auch durch eine vorformulierte Einwilligungserklärung eingeholt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Eine Klausel auf der Teilnehmerkarte für ein einer Zeitschrift beigefügtes Gewinnspiel, welche sich unter der Rubrik „Telefon“ befindet und lautet: „z.B. zur Gewinnbenachrichtigung u. für weitere interessante telefonische Angebote der Z GmbH“ sei jedoch unzulässig.
Die 24-monatige Gewährleistungsfrist des Käufers bei Mängeln der Ware steht einem Verbraucher von Gesetzes wegen zu. Im Angebot des Verkäufers darf nicht der Anschein einer Besonderheit erweckt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Auch dürfe nicht lediglich pauschal mit einer Herstellergarantie geworben werden.
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so sei jedoch auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.
Die Inhaberin, Danjaq, hat weder die markenmäßige Benutzung der Zeichen „Dr. No“ und „Dr. NO“ noch die Benutzung des Titels des Films Dr. No im geschäftlichen Verkehr nachgewiesen, was es ihr ermöglicht hätte, die Eintragung der Marke zu verhindern, so das Europäische Gericht erster Instanz.
Die Internet-Domäne ".eu" wird noch europäischer: Erstmals können Nutzer Websites unter unterschiedlichen Alphabeten registrieren lassen - einschließlich Kyrillisch und Griechisch. Auch deutsche Umlaute sind nun möglich. "würstchen.eu" wäre nun also eine denkbare Adresse. In Zukunft wird es möglich sein, Namen unter „.eu“ zu registrieren, die Sonderzeichen wie „à“, „ą“, „ä“, „ψ“ oder „д“ enthalten. Bisher durften Domänennamen, die unter der „.eu“-Domäne oberster Stufe registriert sind, lediglich die Zeichen „a“ bis „z“, die Zahlen „0“ bis „9“ und „-“ verwenden.
Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der klagenden Lehrerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Äußerungen seien weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, mache sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden sei.
Google hat sich bereit erklärt, die Forderungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit betreffend den Internet-Dienst Street View zu akzeptieren. Danach werden die Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht.
Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.
Viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen erfüllen noch nicht die Vorgaben der Landesmedienanstalten im Hinblick auf den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf. Deshalb hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen 9live, DSF, Kabel1, das Vierte und Sat.1 einzuleiten.
Der Discounter Aldi hat das Logo der Stiftung Warentest zur Bewerbung von Olivenöl irreführend eingesetzt. Die Verbraucherzentrale hat dagegen geklagt – das Landgericht Duisburg untersagte dem Discounter die irreführende Werbung.
Das Landgericht Köln hat die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen.
Nicht jede Verwendung des Wortes "kostenlos" ist unlauter. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Entscheidend sei vielmehr, ob der durchschnittliche Verbraucher mit Kosten rechne, die ihm im Rahmen des Eingehens auf die Geschäftspraktik entstehen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem beklagten Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH untersagt, mit der Angabe „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ zu werben. Nach Überzeugung der Düsseldorfer Richter ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine „echten Freiminuten“ gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem von der Tele2 GmbH angebotenen Mobilfunktarif das „Startgeschenk“ bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH untersagt, für die Glücksspiellotterie „6 aus 49“ mit einem möglichen Höchstgewinn („Jackpot“) zu werben, wenn diese Werbung nicht mit der im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebenen Information über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden ist.
Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) kann nicht deren Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangen, weil dieser sich in Veröffentlichungen, Presseerklärungen und auf seiner Internet-Seite gegen bestimmte Maßnahmen der Klimaschutz- und Umweltpolitik sowie auch zum Atomausstieg ausgesprochen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und die Klage einer im Bereich der Windenergienutzung tätigen Firma aus Greven gegen die IHK Nord Westfalen abgewiesen.
Kennzeichnend für die aktuelle Internetentwicklung ist die stetig steigende Nachfrage nach multimedialen Inhalten. Zu diesem Ergebnis kommt die bundesweit repräsentative ARD/ZDF-Online-Studie 2009.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in mehreren Entscheidungen das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in NRW vorläufig bestätigt.
Fehlen im Impressum auf Angebotsseiten im Internet die Angabe des Handelsregisters und der diesbezüglichen Nummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer, so ist dies unlauter. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm bestätigt.
Das Landgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die Ausstellung "Joseph Beuys: Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" im Museum Schloss Moyland geschlossen werden muss. Die Ausstellung zeigt Aktionsfotos des Fotografen Manfred Tischer, die er aus Anlass der von Joseph Beuys veranstalteten gleichnamigen Aktion am 11.12.1964 im ZDF-Landesstudio Düsseldorf durchgeführt hatte.
Bei Fragen zum Einkauf im Internet, dem Abrufen von Musik oder dem Schutz personenbezogener Daten bietet ab heute das Internet-Portal "eYouGuide" Antworten. Obwohl heute bereits 33 Prozent aller europäischen Verbraucher mindestens einmal über das Internet eingekauft haben, fühlen sich nur 12 Prozent der Webnutzer wirklich sicher bei Internet-Geschäften. 42 Prozent wagen zum Beispiel keine Online-Finanztransaktion.
Die Gewinnspielsatzung und ihre Umsetzung in der Praxis soll nach der Auswertung einer umfangreichen Programmbeobachtung durch die Landesmedienanstalten bis Ende Juni bewertet werden. Dann wird die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entscheiden, ob Beanstandungsverfahren eingeleitet werden.
Mit einem Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern.
Europäischer Gerichtshof nimmt zu der Frage Stellung, ob eine ohne die Erlaubnis des Rechtsinhabers erfolgte Verwendung von Reproduktionen urheberrechtlich geschützter Möbel als im Verkaufsraum aufgestelltes Mobiliar und als Schaufensterdekoration zulässig ist.
Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
In Deutschland aus italienischem IGT-Wein hergestellter Perlwein darf als „Vino frizzante IGT“ in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier ausgesprochen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Datenbankhersteller verbieten kann, Änderungen seiner Datenbank in einem Datenabgleich zu erfassen und für ein Wettbewerbsprodukt zu nutzen.
Auf die Beschwerde des Beschuldigten und weiterer Betroffener hat das Landgericht München I den Beschluss des Amtsgerichts München, mit dem die Beschlagnahme des „Völkischen Beobachters“ vom 1.3.1933 und des Nazi-Propaganda-Plakats „Der Reichstag in Flammen“ angeordnet worden war, und die daraufhin erfolgten Beschlagnahmen aufgehoben.
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anforderungen an die Lesbarkeit von aufklärenden Zusätzen in der Werbung für Ökostromtarife präzisiert. Der Zusatz selbst müsse leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein.
Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden - so der Bundesgerichtshof -, dass sich ein Standesamt gegenüber einem Verlag verpflichtet, allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes, durch Werbung finanziertes Kochbuch zu übergeben.
Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall sei die Versendung entsprechender Werbeschreiben - soweit sie sachlich gehalten sind - dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten keine strengeren als die in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken festgelegten Maßnahmen erlassen dürfen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen.
Drei Jahre nach ihrer Einführung wird die Internetdomäne „.eu“ von vielen Bürgern und Unternehmen in Europa genutzt. Die „.eu"-Domäne hat sich ihren festen Platz unter den zehn weltweit größten Domänen wie zum Beispiel „.com“, „.net“ und „.org“ erobert. Im März 2009 waren fast 3.050.000 „.eu“-Domänen registriert. Die meisten „.eu“-Domänen werden in den bevölkerungsreichsten EU-Ländern mit der größten Internetverbreitung (Anschlüsse pro Kopf) registriert. Deutschland führt die Liste mit 30 Prozent weiter an, gefolgt von den Niederlanden (14 Prozent), und dem Vereinigten Königreich (12 Prozent).
Homepage-Inhaber müssen nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, den der BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht haben. Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden „Pflichtablieferungsverordnung“ in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Angeschuldigte abgelehnt, denen im Zusammenhang mit Dienstleistungsangeboten im Internet Betrugstaten zum Nachteil zahlreicher Nutzer zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft sieht die jeweiligen Betrugstatbestände insoweit als erfüllt an, als die anbietenden Unternehmen, deren Verantwortliche die Angeschuldigten gewesen sein sollen, unter Verschleierung einer Zahlungspflicht der Nutzer Leistungen, wie z. B. Routenplanungen angeboten haben, die im Internet für gewöhnlich kostenlos zur Verfügung stehen.
Macht sich der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u. a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) nicht zu eigen, so ist er ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg klargestellt.
Liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit des Verhaltens darin, dass der Betreiber trotz vorangegangener Hinweise auf gleichartige rechtsverletzende Angebote keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um Rechtsverletzungen künftig zu verhindern richtet sich die Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für rechtsverletzende oder wettbewerbswidrige Angebote Dritter auf dieser Plattform richtet sich nach dem Unterlassungsdelikt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Die Haftung des Betreibers hänge dann insbesondere davon ab, ob ihm als Garant wegen der Eröffnung einer Gefahrenquelle die Verhinderung weiterer rechtsverletzender Angebote möglich und zumutbar ist.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich mit Fragen zur „relativen Person der Zeitgeschichte“ zu befassen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den Beschwerden des Bundeskriminalamts (BKA) gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 31. März 2009 stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte das Amt im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, Auskünfte für eine Presseakkreditierung bei der NATO für die Gipfelkonferenz vom 3. und 4. April 2009 zurückzunehmen und gegenüber dem NATO-Hauptquartier zu erklären, dass jegliches Votum bzgl. Journalisten durch das Bundeskriminalamt gegenüber dem NATO-Hauptquartier unzulässig sei.
Auf den Eilantrag eines Journalisten verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Bundeskriminalamt das für eine Presseakkreditierung des Journalisten bei der Nato für den Nato-Gipfel vom 3. bis 4. April 2009 abgegebene Votum zurückzunehmen und gegenüber dem Nato-Hauptquartier zu erklären, dass jegliches Votum bezüglich Journalisten durch das Bundeskriminalamt gegenüber dem Nato-Hauptquartier unzulässig ist.
Die durch Gerichte vorgenommene Schätzung der Lizenzgebühr, die trotz unterschiedlicher Würdigung des Sachverhalts zum selben Ergebnis führte, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht unzulässig. Dies stellt das Bundesverfassungsgericht fest.
Im Zweibrücker Sanierungsgebiet „Innenstadt/Herzogvorstadt“ dürfen keine Werbeanlagen in Höhe der Obergeschosse von Gebäuden angebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Fast ein Drittel der Menschen in den 27 EU-Staaten haben 2008 Waren oder Dienstleistungen über das Internet gekauft. Damit wuchs die Zahl der Einkäufe über das Internet von 20 Prozent im Jahr 2004 auf 32 Prozent im Jahr 2008. In Deutschland zählte mehr als die Hälfte der Menschen (53 Prozent) zu E-Shoppern. Die Zahlen zum E-Shopping wurden im Vorfeld des ersten Europäischen Verbrauchergipfels präsentiert.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes e.V. (wfv) gegen eine private Betreiberin eines frei zugänglichen Internetportals deren Rechtsmittel gegen das Verbotsurteil des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigt, dass der Württembergische Fußballverband verlangen darf, dass der private Betreiber „Filmaufzeichnungen von Fußball-Verbandsspielen, Fußball-Verbandspokalspielen, Fußball-Auswahlspielen, Fußball-Freundschafts- und -Turnierspielen sowie Fußball-Hallenspielen, die im Verbandsgebiet des Klägers ausgetragen werden und für die der Kläger oder seine Organe spielleitende Stelle sind“, unterlassen muss.
Der Fall gibt dem Bundesgerichtshof Gelegenheit, sich mit der Frage des Persönlichkeitsschutzes bei Veröffentlichungen im Internet zu befassen.
Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des so genannten "screen-scrapings" ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, und zwar auch dann nicht, wenn das betroffene Flugunternehmen dies nicht wünscht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung über die Festsetzung eines Festbetrags für dieses Arzneimittel gegen Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes verstößt.
Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahrgenommen wird. Dies hat der Bundesgerichtshof festgestellt.
Die Eifeltourismus (ET) GmbH darf vorläufig auch den Teil der Wegestrecke des geplanten Eifelsteigs bewerben, der im Eigentum einer Waldbesitzerin steht, die sich gegen die Kennzeichnung des Wanderwegs auf ihren Flächen wendet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Zur Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers kommt es nicht nur auf die gemachten, tatsächlich notwendigen Aufwendungen zur Rekonstruktion von verlorenen Daten an, sondern auch darauf, inwieweit durch ihr Fehlen Betriebsabläufe gestört und erschwert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach der öffentlichen Berichterstattung, dass sich das ZDF an den Kosten einer Feier aus Anlass des 60. Geburtstages des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz Kurt Beck beteiligt hatte, waren bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeigen eingegangen, in denen um Überprüfung des Sachverhalts unter allen strafrechtlich relevanten Gesichtspunkten gebeten wurden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht kein Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Günther Jauch wegen der Verwendung seines Bildnisses Zahlungsansprüche zustehen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung außer bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen auch dann zwingend anzugeben ist, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.
Stromanbieter gehen immer dreister vor, um an neue Kunden zu kommen. Mit Haustürgeschäften und unerwünschten Telefonanrufen versuchen sie die Verbraucher zu einem Anbieterwechsel zu drängen. Dies berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Immer öfter geben sie sich als der bestehende Stromversorger aus und verschleiern bewusst, dass sie eigentlich einen Anbieterwechsel beabsichtigen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe handeln Apotheken wettbewerbswidrig, wenn sie Bonus-Taler für den bloßen Erwerb von rezeptpflichtigen preisgebundenen Arzneimitteln gewähren. Die Ausgabe von Bonus-Talern sei in diesen Fällen als Preisnachlass zu bewerten.
Das Landgericht München I hat einer Brauerei verboten, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit „Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann…“ zu bewerben.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin des Schreibens.
Der Bundesgerichtshof hat erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass das Urheberrecht dem Fotograf einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos gewährt. Das Gericht hat dem Verwender die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von 40,00 € Schadensersatz und 100,00 € Abmahnkosten verurteilt.
Der WDR hat nach einem Hinweis auf Schleichwerbung in der Sendung Servicezeit: Mobil eine Prüfung durch seine Revision veranlasst. Dabei wurde der Frage nachgegangen, ob Schleichwerbung seitens der beteiligten Produktionsfirma oder der zuständigen Redaktion erfolgt ist. Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung durch die Redaktion des WDR konnten nicht festgestellt werden.
Das Landgericht Mainz hat die Unterlassungsklage eines Verlagsunternehmens abgewiesen, das sich durch eine Ratingbeurteilung beschwert fühlte.
Die geplante Neuregelung dient zugleich der Umsetzung europäischer Richtlinien - der Verbraucherkreditrechtlinie und des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie.
Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass es sich bei den im Streitfall gerügten Katalogtextpassagen nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Ein derartiger Katalog enthalte keine bindenden Angebote, sondern öffentliche Werbung, mit der Kunden interessiert und aufmerksam gemacht werden sollten.
Das Landgericht Köln hat eine auf Antrag zweier Kölner Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher im November 2008 die Versendung von Werbeschreiben für bestimmte Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte untersagt worden ist.
Der Inhaber einer Marke benutzt diese nicht ernsthaft, wenn er diese auf Gegenständen anbringt, die er den Käufern seiner Waren kostenlos mitgibt, diese Marke für die Klasse, zu der die betreffenden Gegenstände gehören. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Am 11. Januar 2009 wurde der dreimillionste „.eu“ Domänenname von einem deutschen Bürger registriert. Zweieinhalb Jahre nach ihrer Einrichtung bestätigt dies den Erfolg der Top-Level-Domäne „.eu“. Sie ist die viertbeliebteste Internet-Domäne innerhalb Europas und die neuntbeliebteste weltweit.
Das Oberlandesgericht Hamm stellt fest, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Verbraucher oder der Mitbewerber vorliegt, sofern die mögliche Wertersatzpflicht überhaupt nicht erläutert wird.
ProSieben stellt für 2009 die Übertragung der Wok-Weltmeisterschaft sicher. Die "TV total Wok-WM 2009" wird als Dauerwerbesendung gekennzeichnet.
Die Verlage Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG, TV Spielfilm Verlag GmbH und Axel Springer AG haben das von ihnen angestrengte Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Landgericht Hamburg gegen die ProSiebenSat.1 Media AG für erledigt erklärt. Die ProSiebenSat.1 Media AG hat der Erledigung zugestimmt.
Erstmals muss ein Unternehmen durch unlautere Werbung erwirtschaftete Gewinne zurückzahlen. Wegen der irreführenden Bewerbung einer Matratze muss die Firma Lidl 25.000 Euro aufgrund eines Vergleichs vor dem Landgericht Heilbronn an das Bundesamt für Justiz erstatten. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Gewinnabschöpfung.
Die Wahl einer Telefonnummer durch einen Anbieter von Telekommunikationsleistungen, die mit der Service-Nummer eines Mitbewerbers mit Ausnahme einer Ziffer übereinstimmt, kann eine wettbewerbsrechtlich relevante gezielte Behinderung darstellen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Voraussetzung sei, dass nach Herstellung der Verbindung nicht sofort klar erkennbar wird, dass Inhaber des Anschlusses nicht der Mitbewerber ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einer Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung - und damit zugleich Namensfunktion im Geschäftsverkehr - für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zukommen kann.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Zappa Family Trust, dessen gesetzliche Vertreterin die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers Frank Zappa ist, auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ sowie eines Bildzeichens abgewiesen. Beklagte sind ein deutscher Fanverein zu Ehren Frank Zappas, dessen Vereinsvorsitzender sowie der Inhaber der Domain www.zappanale.de.
In drei Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen befasst. In zwei Sachen hat der Bundesgerichtshof Ansprüche der Kennzeicheninhaber verneint, in der dritten Sache hat er dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie vorgelegt.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit „NetGate“ der Deutschen Telekom AG ein weiteres Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für den Jugendschutz in Telemedien positiv bewertet.
Der Deutsche Werberat hat die EFAG Trade Mark Company aus Altheim in Baden-Württemberg öffentlich gerügt. Das Unternehmen verstoße mit der Bewerbung seines Likörs namens "Ficken" mehrfach gegen die Grundsätze des Deutschen Werberats. Im Internet oder auf Plakaten verwende der Schnapshersteller eine fiktive, in Deutschland nicht existente Altersgrenze von 20 Jahren, um das Getränk gerade für Jugendliche interessant zu machen. Dazu käme der bewusst hergestellte Zusammenhang zwischen Alkohol und Geschlechtsverkehr ("ficken"), so dass der Eindruck erweckt würde, das Getränk fördere sexuellen Erfolg.
Ein von der „Polnischen Treuhand“ veröffentlichtes Plakat, auf der die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach, neben einem SS-Offizier und einem Ordensritter sowie im Zusammenhang mit einem Hitlerzitat abgebildet ist, darf nicht mehr publiziert werden. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung der „Polnischen Treuhand e. V.“ heute zurück und bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Köln. Die Veröffentlichung sei nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt und verletze Frau Steinbach und den Bund der Vertriebenen (BdV) in ihrer Ehre sowie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die in der von Sat. 1 im April 2006 ausgestrahlten Sendung „Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“ gezeigte Werbung der Firma L. durfte von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz als irreführende Schleichwerbung beanstandet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)“ gleichberechtigt neben der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geführt werden darf. Es kam zu dem Ergebnis, dass der besondere Qualifikationsnachweis „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)“ mangels amtlicher Verleihung nicht als weitere Berufsbezeichnung oder als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden kann.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde um einen Anhang mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen ergänzt, die unter allen Umständen verboten sind (sog. „Schwarze Liste“). Diese „absoluten“ Verbote werden dem Verbraucher die Durchsetzung seiner Rechte erleichtern.
Das Landgericht Koblenz hat bestimmte Formen der Werbung für die Glücksspiellotterie „6 aus 49“ untersagt.
Werbehinweis eines Stromanbieters, der Kunde erhalte eine „sichere Versorgung mit Ökostrom“ und beziehe „zu 100 % umweltfreundlichen Strom“ ist nicht irreführend. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Für zahlreiche Unternehmen ergeben sich ab dem 1. Januar 2009 zusätzliche gesetzliche Pflichten. Betroffen sind insbesondere „Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim „privaten Endverbraucher“ anfallen, „erstmals in den Verkehr bringen“. Hierzu zählen beispielsweise Hersteller, die Waren abpacken oder abfüllen, Importeure auf allen Handelsstufen, Hersteller von Serviceverpackungen sowie Versand- und Internethändler. Hierüber Informiert die IHK Kassel.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Erster Schwerpunkt des Entwurfs ist die Schaffung eines freiwilligen, gesetzlich geregelten und unbürokratischen Datenschutzauditverfahrens, das marktorientierte Anreize zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen setzt.
Ab 1. Januar 2009 wird die EU ein neues Programm für die sicherere Nutzung des Internets starten. Bis 2013 stehen dafür 55 Millionen Euro zur Verfügung. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Programm „Mehr Sicherheit im Internet“ wurde vom Ministerrat angenommen. Bereits am 23. Oktober hatte sich eine überwältigende Mehrheit im Europäischen Parlament dafür ausgesprochen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfahren entschieden, dass Internetwerbung für öffentliche Glücksspiele räumlich beschränkt auf den Freistaat Bayern untersagt werden darf.
Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat Vorkehrungen dafür zu treffen, dass gewerbliche Anbieter ihrer Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift nachkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
...nach der Verkaufsveranstaltung weiter auf dem Verkaufsportal im Internet öffentlich vorgehalten werden? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Köln auseinanderzusetzen. Es kam zu dem Ergebnis, dass diesbezüglich regelmäßig ein Zeitraum von einer Woche anzunehmen ist.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des Zeitungsverlags Schwäbisch Hall gegen das vom Bereitschaftspolizeipräsidium vertretenen Land Bad.-Württ. auf Feststellung, dass die Untersagung von Bildaufnahmen während des SEK-Polizeieinsatzes in Schwäbisch Hall am 16.03.2007 (unter der Androhung einer Beschlagnahme von Kamera und Film im Falle eines Zuwiderhandelns) rechtswidrig war, abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
Die Ausstrahlung der Sendungen „TV Total WOK WM 2006“ und „TV Total WOK WM 2007“ durch den Fernsehsender ProSieben hat gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der ProSieben Television GmbH gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen.
Hamburg 1 hat in seinem Nachtprogramm unzulässige pornografische Inhalte ausgestrahlt bzw. für solche geworben und damit gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen. Das stellte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) fest und sprach eine förmliche Beanstandung aus.
Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Verbot, in einer Diskothek alkoholische Getränke für 1 € zu verkaufen, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Das an einen Diskothekenbetreiber gerichtete generelle Verbot der Abgabe von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken vor 24.00 Uhr ist rechtmäßig, wenn nur so unterbunden werden kann, dass Jugendliche bis 18 Jahren entgegen den Jugendschutzvorschriften solche Getränke konsumieren können. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Seit März 2008 führen die beiden Biogetränkehersteller BIONADE GmbH und die bios herstellende Landwert Bio Premium GmbH einen erbitterten Kampf vor verschiedenen Gerichten und in mehreren Instanzen. Diese Rechtsstreitigkeiten wurden jetzt nach intensiven Gesprächen einvernehmlich beigelegt.
Das Bundesarchiv und die Online-Enzyklopädie Wikipedia haben einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, der vorsieht, dass rund 100.000 digitalisierte Bilder des Bundesarchivs Wikipedia kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Damit trägt es nicht nur dem Bundesarchivgesetz Rechnung, sondern auch dem Gedanken von OpenAccess und den Grundsätzen der "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" vom 22. Oktober 2003.
Wird der Name des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin im Impressum nicht vollständig angegeben, verstößt dies gegen die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung und ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.
Beim Verwaltungsgericht Berlin ist derzeit ein Rechtsstreit anhängig, in dem sich der Fernsehsender ProSieben gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, mit der die Sendungen „TV-Total Wok-WM 2006“ und „TV-Total Wok-WM 2007“ beanstandet worden waren, wendet.
Das Landgericht München I hat wieder einen der zahllosen Fälle entschieden, in denen Geschäfts- oder auch Privatleute ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Karthographieverlagen aus dem Internet herunterladen und auf die eigene Homepage stellen – etwa, um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen.
In der bloßen Bereithaltung einer Datei auf einem Server dürfte kein öffentliches Zugänglichmachen i.S.d. Urheberrechts liegen. Dies hat das Landgericht Berlin festgestellt.
Die Regelung der Stadt Neustadt a. d. Weinstrasse in ihrer Werbeanlagensatzung, wonach im Altstadtbereich für jede Gewerbe- bzw. Ladeneinheit höchstens zwei Werbeanlagen zulässig sind, ist unwirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Teilnahme des klagenden Arbeitnehmers an einer sog. Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Der Bundesgerichtshof hat über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan "20% auf alles" angekündigten Rabattaktion entschieden.
Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe hat es das beklagte Unternehmen B. zu unterlassen, in Verkaufsgesprächen mit potentiellen Kunden zu behaupten, der Verkauf von B.-Strom erfolge mit Zustimmung und/oder im Auftrag der A. und/oder namens der A. die folgende Aussage zu treffen: Die A. habe sich mit der B. zusammengeschlossen und deshalb müssten alle Stromverbraucher einen Stromliefervertrag mit der B. abschließen.
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden und bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung. Voraussetzung sei, dass bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.
Mit der Frage der Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen befasst sich ein Urteil des Landgericht München I.
Die Bauer Verlagsgruppe hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Spießer GmbH erwirkt. Diese hatte in einer aktuellen Werbekampagne die Zeitschrift SPIESSER mit dem Claim „Deutschlands auflagenstärkste Jugendzeitschrift“ unter Hinweis auf die verbreitete Auflage nach IVW 2/2008 beworben.
Mehr Sicherheit und Preistransparenz sind die Kernelemente der neuen Luftverkehrsvorschriften, die zum 1. November 2008 in Kraft treten. Sie regeln Fluggenehmigungen und die Überwachung der Fluggesellschaften und gewährleisten so die hohe Qualität der Luftverkehrsdienste. Zudem werden Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Flugreisenden in der EU erhalten so die Möglichkeit, sich im Voraus über den Endpreis zu informieren und Angebote miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus wird die preisliche Diskriminierung von Reisenden aufgrund ihres Wohnsitzes untersagt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verpflichtete die Stadt Augsburg unter Aufhebung ihrer ablehnenden Bescheide sowie der Urteile der Vorinstanz, über Anträge zweier privater Werbeträgerfirmen (Klägerinnen) auf Nutzung von Plakatanschlagtafeln erneut zu entscheiden.
Wer kennt das nicht: Ungebetene Anrufer behelligen einen mit allen möglichen Angeboten in Sachen Telekommunikation, Geldanlagen oder Versandhandel. Diesen mitunter penetranten "Werbe-Klingel-Terror" braucht der Verbraucher aber nicht hinzunehmen. Er kann sich vielmehr – zum Beispiel mit Hilfe der Verbraucherzentralen – effektiv zur Wehr setzen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg. Einem Versandhaus wurde verboten, Verbraucher bei deren privaten Telefonanschlüssen anzurufen, um ihnen Kaufverträge anzubieten. Ausnahme: Es liegt eine vorherige Einwilligung des Kunden vor. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Unternehmen jetzt jedes Mal bis zu 250.000 € Ordnungsgeld.
Der Verkauf von allem Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form wird erlaubt. Die EU-Mitgliedstaaten haben über die Vorschläge der EU-Kommission abgestimmt, spezifische Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse aufzuheben. Für 10 Obst- und Gemüsearten werden die Vermarktungsnormen erhalten bleiben. Doch auch für diese Erzeugnisse können die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den vollständigen Verkauf erlauben. Erzeugnisse, die nicht den Normen entsprechen, müssen allerdings entsprechend gekennzeichnet sein, um sie von den Produkten der Güteklassen 'extra', I und II zu unterscheiden.
Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Diese Werknutzung sei nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt. Für die unbefugte Nutzung hafte der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter.
Der Admin-C einer Domain haftet nicht für mittels dieser Domain begangenen Markenverletzungen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Admin-C hafte weder für die aus Anlass unmittelbar der Registrierung begangenen Markenverletzungen, noch für diejenigen, welche sich aus der von dem Domaininhaber vorgenommenen Verbindung der Domain mit Webseiten ergeben.
Geeinigt haben sich die Trägerorganisationen bei der Zuständigkeit des Presserats bereits darauf, dass diese nicht an eine Zugehörigkeit eines Mediums zu einem der vier Trägerverbände gebunden sein wird. Sie soll sich vielmehr generell auf journalistisch-redaktionelle Onlineangebote von Presseverlagen erstrecken.
Ein Diskjockey, der lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt, weitgehend unverändert abspielt und dazu verbindende Texte spricht ist kein Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung. Dies hat das Sozialgericht Lübeck entschieden.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Die Verbraucherzentrale Bremen hatte das Unternehmen Hipp abgemahnt und eine Klage gegen das Unternehmen vorbereitet. Die Gründe: Hipp hatte eine Werbeaussage auf der Homepage plaziert, die von der Verbraucherzentrale scharf kritisiert wurde: „Das intensive Wachstum des Babys fordert nach dem 4. Monat die Erweiterung des Speiseplans um Fleisch-/Gemüsemahlzeiten, den Menüs.“
Das Landgericht Mannheim hat auf Antrag der Andechser Molkerei Scheitz GmbH mit einstweiliger Verfügung der Stiftung Warentest untersagt, die Test-Bewertung der Molkereibutter der Molkerei allein deshalb als „mangelhaft“ zu verbreiten, weil sie vergleichsweise wenig Milchsäurebakterien (Nutzflora) im Endprodukt enthalte. Ferner wurde der Stiftung Warentest einstweilig untersagt, das Produkt mit dieser Begründung als „Testverlierer“ zu bezeichnen.
Aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere aus dem Irreführungsverbot, lässt sich keine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Dies stellt der Bundesgerichtshof fest.
Werbung mit dem Begriff "Bio-Tabak" ist nach geltender Rechtslage nicht zulässig. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen die Santa Fe Natural Tobacco Company: Germany GmbH. Nach Auffassung des Gerichts erweckt die beanstandete Werbung den Eindruck, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien. Dies sei jedoch nach dem vorläufigen Tabakgesetz verboten.
Die Pflichtablieferungsverordnung ist in Kraft getreten. Sie regelt die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des § 20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006.
Dem Europäischen Gerichtshof zufolge ist der Diensteanbieter eines Telemediendienstes grundsätzlich verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen jedoch nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.
Mit der Kombination "Gattungsbegriff" + "Ortsamen" in einem Domainnamen wird nicht suggeriert, dass dem Inhaber der Domain unter den im "Ortsnamen" ansässigen Gewerbetreibenden eine Spitzenstellung zukommt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Etwas anderes gelte jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist.
Das Interesse der Betroffenen am Schutz der eigenen Privatsphäre, zu der im Allgemeinen auch der Gesundheitszustand gehört, also ihr Interesse am Schutz privater Vorgänge, die einfach nicht an die Öffentlichkeit gehören, überwiegt das Interesse an einer Berichterstattung und gestattet es nicht, in das Recht der Betroffenen am eigenen Bild einzugreifen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 80 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den Rügen noch 15 Missbilligungen und 15 Hinweise ausgesprochen. In 37 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet.
Die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zur gesetzlichen Sozialversicherung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) in der damals gültigen Fassung begegnet für den Zeitraum von 1998 bis Ende 2001 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Deutsche Werberat hat das in der süddeutschen Stadt Bönnigheim ansässige Fuhrpark-Unternehmen "G&M" öffentlich gerügt. Die Firma wirbt auf ihren Lieferwagen mit einem nackten Frauenkörper neben dem Firmennamen "G&M Fleischwaren Frischdienst" und dem Text 'Schönheit kommt von innen'.
Ein wettbewerbsrechtlicher Bagatellverstoß kann vorliegen, wenn ein nicht als marktstark erkennbarer Händler von Elektro-Haushaltsgeräten in einem deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der Top-Level Domain „de“ einen „Versand nach Europa“ anbietet, ohne die Kosten der Höhe nach zu beziffern oder die Einzelheiten der Berechnung anzugeben. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Die Angabe einer Telefonnummer im Zusammenhang mit der Belehrung über das Rückgaberecht sei zulässig.
Werden neu hergestellte Druckpatronen als wiederbefüllt beworben, ist diese falsche Angabe irreführend und diese Irreführung wettbewerblich relevant. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Die Werbeformulierung – "gehört damit zu den Testsiegern" lässt hinreichend deutlich erkennen, dass bei differenzierter Betrachtung der einzelnen Testergebnisse in der Rangfolge das werbende Unternehmen allenfalls einen zweiten Platz erreicht haben kann. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung. Dies hat das Kammergericht in Berlin entschieden. Voraussetzung sei, dass bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbeanzeige deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.
Neue EU-weite Regeln sollen Verbrauchern das Internet-Shopping erleichtern. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Verbraucher Anspruch auf eindeutige Informationen über Preis, Zusatzkosten und Gebühren haben, bevor sie einen Vertrag abschließen. Damit werden umfassende Rechte in Bezug auf Widerrufsfristen, Rückgabe, Erstattungsansprüche, Nachbesserung, Garantieleistungen sowie missbräuchliche Vertragsklauseln gestärkt. Zudem soll der Schutz bei Lieferverzug, Nichtlieferung und vor aggressiven Verkaufsmethoden verbessert werden. Im Zuge einer umfassenden Reform wird der elektronische Handel neu geregelt. Dies soll das Verbrauchervertrauen stärken und Beschränkungen weiter abbauen. Standardvorschriften für Vertragsklauseln werden die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften im EU-weiten Handel um bis zu 97 Prozent senken.
Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot: Ein Leitfaden zur Impressumspflicht ist auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über den Eilantrag einer niederländischen Gesellschaft gegen die niedersächsische Lotto-Gesellschaft auf Unterlassung von Internetwerbung für Lottospiele zu entscheiden. Die niederländische Gesellschaft sah in der konkreten Internet-Werbung eine Aufforderung zum Glücksspiel und damit einen Verstoß gegen den seit dem 1.1.2008 geltenden Staatsvertrag. Die Oldenburger Richter gaben ihr Recht. Eine entsprechende Werbung hat die Lottogesellschaft zukünftig zu unterlassen.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Hamburger Sportverein (HSV) verhindern kann, dass von ihm nicht autorisierte Händler Eintrittskarten für Heimspiele des HSV anbieten. Er kam zu dem Ergebnis, dass der HSV den beklagten Betreiber der Internetseite bundesligakarten.de den Handel mit den Eintrittskarten nur teilweise untersagen lassen kann. Er müsse es nicht hinnehmen, dass die beklagten Websitebetreiber von seiner Vertriebsorganisation Karten zum Zwecke des Weiterverkaufs beziehen. Er könne aber nicht den Handel mit Eintrittskarten verbieten, die von Privatpersonen erworben wurden.
Zu den Risiken einer Buchung über Internet gehört, dass sich der Kunde bei der Auswahl verschiedener Möglichkeiten versehentlich „verklicken“ kann. Dies stellt das Landgericht München I fest. Der Betreiber des Internetangebotes sei verpflichtet, Vorsorge zu treffen, damit dem Kunden bewusst wird, dass er eine Auswahl zwischen mehreren Zielmöglichkeiten zu treffen hat und dem Kunden diese Auswahlmöglichkeiten zur Vermeidung von Verwechslungen deutlich vor Augen geführt werden.
Ist in einem Modelvertrag jegliche kommerzielle Nutzung untersagt, dürfen die gegenständlichen Bilder auch nicht als Werbematerial auf einer Webseite für einen "Escort- Service" ohne schriftliche Genehmigung des anderen Vertragspartners eingestellt wurden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Die GEMA ist in Deutschland erfolgreich gegen die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra und den Online-Musikanbieter beatport vor Gericht vorgegangen.
Das Landgericht Mannheim hat sowohl gegen den Downloadanbieter beatport als auch gegen die Buma/Stemra eine einstweilige Verfügung erlassen. In dieser Verfügung wird es beatport verboten, bestimmte Werke des GEMA-Musikrepertoires im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Buma/Stemra wird die diesbezügliche Lizenzierung verboten. Beatport hat die einstweilige Verfügung für sich bereits als endgültige Regelung anerkannt.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung von Günther Jauch zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen. Dies teilt die Axel Springer AG mit. Dabei habe es um fiktive Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der BERLINER MORGENPOST und der Berliner Lokalausgabe der WELT gegangen, das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt.
Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fest.
Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Wettbewerber der Deutschen Telekom AG, der eine Telefon-Flatrate anbietet, muss nicht darauf hinweisen, dass bei ihm das Preselection-Verfahren nicht möglich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Auf den Glücksspielstaatsvertrag gestützte Auskunftsverlangen des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport gegenüber einer Reihe von Firmen bezüglich deren geschäftlicher Aktivitäten und Partner sind rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Die Bundesregierung möchte die im Zusammenhang mit den Musterbelehrungen (Anlagen 2 und 3 zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht - BGB-InfoV) nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit durch eine formell-gesetzliche Regelung beseitigen.
Bietet ein Online-Händler eine Versendung in die gesamte Europäische Union an, nennt aber die konkreten Versandkosten nur für einige EU-Länder wie etwa Deutschland, Österreich oder Dänemark, so ist dies unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Die Bundesnetzagentur ist in drei Verfahren zu Rufnummernmissbrauch vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden. Die Bonner Behörde hatte gegen österreichische Firmen, die unter der Marke "Friedrich Müller®" bundesweit tausendfach Verbraucher mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigten, harte Maßnahmen verhängt. Das Gericht erklärte sowohl die im Februar und Mai dieses Jahres angeordneten Abschaltungen von insgesamt 51 Rufnummern als auch das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen für rechtens. Weitere fünf Gerichtsverfahren sind noch anhängig.
Erfolgreich war der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt.
Das Landgericht München I beschäftigt sich derzeit mit einem Wettbewerbsprozeß. Dabei geht es um die Frage, ob dem beklagten Unternehmen bestimmte Werbemaßnahmen im Internet verboten werden können.
Daten mit räumlichem Bezug werden einfacher zugänglich und nutzbar. Das Bundeskabinett hat das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) beschlossen. Zukünftig wird die öffentliche Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung den Zugang zu harmonisierten Geodaten und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen über das Internet ermöglichen. Über das Geoportal Bund (www.geoportal.bund.de) und die dort angebotenen Webdienste findet man Geodaten, kann diese herunterladen und weiterverwenden. Auch Dritte können auf freiwilliger Basis ihre Geodaten über diese Struktur anbieten.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main lehnt generelle Prüfpflichten bei Blogs mit kritischen Inhalt und Diskussionen mit provozierenden Inhalt ab.
Bei der Patientenakte zu Klaus Kinski, der unzweifelhaft als Person der Zeitgeschichte anzusehen ist, war die zehnjährige Schutzfrist bereits 2001 abgelaufen. Das Landesarchiv Berlin war deshalb berechtigt, die Akte aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles jetzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Abwägung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes mit der Informationsfreiheit sprach für die Veröffentlichung. Dies teilt der Berliner Beauftragter für Datenschutz mit.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen.
Das Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung vom 10. Juni 2008 im Verfahren zwischen den Herstellern von BIOS und Bionade bestätigt. Dies teilt die Landwert Bio Premium GmbH mit. Danach seien die Angaben über das in Bionade-Getränken enthaltene Calcium und Magnesium unzulässig. Entsprechende Bionade-Werbeaussagen auf Etiketten, Broschüren, im Internet etc. seien verboten. Bionade müsse bis 2. August 2008 alle Etiketten entsprechend umgestellt haben.
Die Verwendung unwirksamer AGB, die die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligen, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.
Das Landgericht Traunstein hat entschieden, dass die Nutzung von Verbraucherdaten nicht ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf. Erwirbt ein Unternehmen Adress- und Kontaktdaten zu Werbezwecken, habe es sich darüber zu vergewissern, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weist auf Risiken von Internet-Gesundheitsakten hin, die von verschiedenen kommerziellen ausländischen Anbietern angeboten werden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Angebote auch in Deutschland verfügbar sind.
Die EU‑Kommission hat die Ergebnisse einer EU-weiten Untersuchung zum Onlineangebot von Mobilkommunikationsdiensten bekannt gegeben. Bei über 500 geprüften Internetseiten muss nun in 80 Prozent der Fälle eingehender untersucht werden, ob mutmaßliche Verstöße gegen das EU‑Verbraucherrecht vorliegen. In Deutschland wurden 30 Seiten unter die Lupe genommen. Viele dieser Seiten richten sich ausdrücklich an Kinder und Jugendliche, etwa Angebote zu Klingeltönen oder Hintergrundbilder. Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere unklare Preisangaben, fehlende Steuerbeträge oder die Verschleierung der Tatsache, dass es sich um ein Abonnement handelt. Weitere Probleme betreffen irreführende Praktiken.
... während sie eine solche Werbung über lokale Fernsehsender erlauben, sind gemeinschaftswidrig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Regelung stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. der Dienstleistungsfreiheit dar.
Ein Urteil des Landgerichts München I befasst sich mit der Mangelhaftigkeit von Menschen und nicht – wie üblich – einer Sache.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt klar, dass der Deutsche Presserat weiter veröffentlichen darf, dass die Zeitschrift „Öko-Test“ wegen eines Verstoßes gegen den Pressekodex gerügt wurde. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Auslegung des Pressekodex sowie die Begründung einer Sanktion durch den Beschwerdeausschuss eine Meinungsäußerung dar.
In einem vor dem Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren haben sich der frühere Leiter der Sportredaktion des Hessischen Rundfunks sowie der frühere Vorsitzende des Deutschen Tanzsportbundes wegen Straftaten im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen über die Berichterstattung von Sportereignissen zu verantworten. Dem Sportjournalisten legt die Staatsanwaltschaft Bestechlichkeit, Anstiftung zur Bestechung, Betrug zum Nachteil von Sportveranstaltern sowie Untreue zum Nachteil des Hessischen Rundfunks zur Last.
Das Landgericht München I befasst sich derzeit mit einer Klage des bekannten deutschen Komikers und Filmproduzenten Michael "Bully" Herbig gegen einen Softwarehersteller.
Ein Mischgetränk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt & Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Bundesgerichtshof hatte über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete.
Der Bundesgerichtshof hat u.a. entschieden, dass Einwilligungsklauseln, die so gestaltet sind, dass der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er seine Einwilligung in die Zusendung von Werbung unter Verwendung von elektronischer Post nicht erteilen will ("Opt-out"-Erklärung), unzulässig sind.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Die Kölner Richter wiesen die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" im Klagewege verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten wie Name, Unterrichtsfächer, Zitate und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen.
Der datenschutzgerechten Gestaltung sozialer Netzwerke im Internet kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die Aufsichtsbehörden rufen in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass Anbieter in Deutschland zur Einhaltung des Regulierungsrahmens zum Datenschutz verpflichtet sind.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist. Die Klärung dieser Voraussetzungen ist deshalb von Bedeutung, weil die Urheber der GEMA zwar die Aufführungsrechte an Werken der Tonkunst übertragen, sich aber das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke vorbehalten. Auf diese Weise behalten sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem sie unter welchen Bedingungen das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung ihrer Werke einräumen.
Das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen.
Nach einem Urteil des Landgerichts Traunstein dürfen Käufer von Kontaktdaten keine Personen anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob die Betroffenen damit einverstanden sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Firma Wenatex geklagt. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro. Wenatex war bereits in der Vergangenheit wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgefallen.
Durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf ist es der Bionade GmbH untersagt, für die Bionade-Getränke mit deren angeblich besonders hohem Calcium- und Magnesiumgehalt zu werben. Damit ist auch jede weitere Auslieferung von Bionade-Flaschen mit diesen vom Gericht als rechtswidrig angesehenen Aussagen verboten. Dies teilt die Nordmann Unternehmensgruppe mit.
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Bionade GmbH sowohl gegenüber der Getränke Nordmann GmbH als auch gegenüber weiteren Beteiligten, u.a. gegen Oliver Nordmann persönlich, verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit irreführenden Aussagen zu werben. Dies teilt die Bionade GmbH mit.
Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel, das aus Verbrauchersicht keine unerwarteten Teilnahmebeschränkungen aufweist, reicht es grundsätzlich aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Gegebenenfalls sei auf besondere
Beschränkungen des Teilnehmerkreises wie den Ausschluss Minderjähriger hinzuweisen.
Der Bundesfinanzhof hat erneut darauf hingewiesen, dass nicht nur der "Verkauf" von Leistungen, sondern auch Tauschvorgänge der Umsatzsteuer unterliegen können.
Das EUTabakwerbeverbot hat sich als wirksam bewährt. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der EU-Kommission fast drei Jahre nach dessen Inkrafttreten. Inzwischen haben alle Mitgliedstaaten das Verbot umgesetzt und Tabakwerbung für die breite Masse ist weitgehend aus der Presse verschwunden. Ferner gehören Sponsoring von Sportaktivitäten und anderen Veranstaltungen mit länderübergreifender Tragweite durch die Tabakindustrie nun der Vergangenheit an. Die größte Herausforderung in Verbindung mit dem Tabakwerbeverbot stellt allerdings das Internet dar. Die EU-Kommission arbeitet mit der WHO an der Förderung eines Werbeverbots auf globaler Ebene. Dies soll sicherstellen, dass das EU-Verbot nicht von außen untergraben werden kann.
Mehrfach hat der Deutsche Presserat zu seiner schärfsten Sanktion gegriffen: Er sprach u.a. wegen Verletzungen des Trennungsgebots und der Nichtbeachtung von Persönlichkeitsrechten Rügen aus.
Das Saarländische Oberlandesgericht hatte entschieden, dass der Werbeslogan des Baumarktes Praktiker „20 % auf Alles* - *ausgenommen Tiernahrung“ irreführend ist, wenn auch für Tchibo-Artikel, die über die Baumarktkasse zu bezahlen sind, der Rabatt nicht gewährt wird. Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel des Baumarkts nicht zugelassen hat. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig geworden.
Jüngst hat sich eine Anruferin mehreren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber am Telefon unzutreffend als Mitarbeiterin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgegeben und ein Produkt angeboten, das angeblich die Sicherheit der persönlichen Daten der Angerufenen verbessern solle. Die Landesbeauftragte weist darauf hin, dass solche Anrufe durch Beschäftigte Ihrer Dienststelle nicht geführt werden und dass sie auch keine Produkte am Markt verkauft.
Die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, ist unlauter, weil sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit unangemessen unsachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil von Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preis- und/oder Qualität beraubt. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Ausreichende Informations- und Vergleichsmöglichkeiten des Verbrauchers über das Internet seien nicht gegeben.
Wer Lebensmittel mit Herkunftshinweisen vertreibt und dabei in Werbung oder Kennzeichnung absichtsvoll Bezug auf Vorstellungen und Erwartungen der Verbraucher nimmt, muss dabei das Verständnis der Verbraucher zugrunde legen. So urteilte das Landgericht Offenburg, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen EDEKA geklagt hatte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Angabe von Preisen bestehen allein im Blick auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte, nicht auch für Produkte, die für die Verwendung der angebotenen oder beworbenen Produkte erforderlich oder mit diesen kompatibel sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Anbieten von Telefonendgeräten und Telefonanschlussdienstleistungen im Hinblick auf die dem Durchschnittskunden bekannten Möglichkeiten, die Verbindungsdienstleistungen durch einen anderen Anbieter erbringen zu lassen ("Pre-Selection" oder "Call-by-Call"), enthalte nicht zugleich auch ein Angebot von Verbindungsdienstleistungen. Diese Werbung sei für den Durchschnittskunden insoweit auch nicht irreführend.
Das Markenrecht berechtigt nicht dazu, der Benutzung eines mit einer Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung entgegenzutreten, wenn für den Verbraucher keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber oder zwischen den Marken, Waren oder Dienstleistungen des Werbenden und denen des Markeninhabers besteht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die Internetverbreitung in Deutschland steigt weiter an: 42,7 Millionen Erwachsene (65,8%) sind online. Dies sind 1,9 Millionen Internet-Nutzer mehr als im Vorjahr (2007: 62,7%). Die höchsten Zuwachsraten weisen die "Silver Surfer" auf: Von den 60- bis 79-Jährigen surfen inzwischen 29,2% im Internet. Zu diesen Ergebnissen kommt die ARD/ZDF-Online-Studie 2008. Innerhalb dieser bundesweiten Repräsentativstudie wurden im März / April dieses Jahres 1.802 Erwachsene in Deutschland befragt.
Gewinnspiele im Fernsehen und Hörfunk sowie im Internet haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Rechtslage im Bereich des Glücks- und Gewinnspielrechts – gerade im Hinblick auf den Jugendschutz – zu klären, hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein juristisches Gutachten erstellen lassen.
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob prominenten Personen des öffentlichen Lebens wegen der von ihnen nicht erlaubten Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" Zahlungsansprüche zustehen. Die Kläger, Ernst August Prinz von Hannover sowie der Musikproduzent Dieter Bohlen, sahen in einer von dem Tabakunternehmen durchgeführten Werbekampagne eine von ihnen nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken.
Eine pauschalierte Werbung mit „Preisvorteil bis zu 4.450,- €“ beim Verkauf eines PKW ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Osnabrück auf eine Wettbewerbsklage einer Vereinigung von Gewerbetreibenden gegen ein Autohaus entschieden. Das beklagte Autohaus ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des Oldenburger Richter nahm das Autohaus die Berufung zurück.
Der Bundesgerichtshofs hat die Rechtsprechung zum Straftatbestand der strafbaren Werbung präzisiert. Er hat entschieden, dass auch dann ein einheitliches Gesamtangebot vorliegt, wenn die Entscheidung der Empfänger für die Warenbestellung von den Gewinnmitteilungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beeinflusst werden soll (wirtschaftlicher Zusammenhang).
Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Damit hat das Gericht einstweilen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom Dezember 2007 bestätigt, mit der einem Fernsehsender sofort vollziehbar aufgegeben worden war, derartige Verstöße zukünftig zu unterlassen.
Das Amtsgericht Lahnstein und das Landgericht Koblenz haben einer Verbraucherin Recht gegeben, die eine schriftliche Mitteilung über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 1.500 Euro erhalten und von dem angegebenen Absender die Auszahlung des Gewinns verlangt hat.
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" zu entscheiden.
Der Bedarf an Internet-gestützten Dienstleistungen wächst rasant. Internet-Nutzer und -Anbieter müssen zum Umstieg auf die neue Version des Internet-Protokolls IP-Version 6 (IPv6) ermutigt werden, um den Internet-Adressraum zu erweitern. Die EU-Kommission hat daher das Ziel gesteckt, IPv6 bis 2010 in 25 Prozent der Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Haushalten zu nutzen.
Ein Telemediendienstanbieter ist europarechtlich nicht verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Information der Verbraucher anzugeben. Dieser Auffassung ist der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Ebenso wenig sei der Diensteanbieter verpflichtet, neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post für einen zweiten Weg zu sorgen, um Anfragen des Nutzers entgegenzunehmen, sofern der Weg der elektronischen Post angemessen und ausreichend ist, um einen schnellen Kontakt herzustellen und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation einzuleiten.
Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln kann innerhalb eines Direktvertriebssystems der Händler (Merchant) für Rechtsverletzungen seines Vertriebspartners (Affiliates) haften.
Die Ausstrahlung eines Beitrags bei "Spiegel TV" stellt einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar. Dies hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) festgestellt und formell beanstandet. Der Veranstalter wird angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen.
Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Die Bundesnetzagentur hat wurden gegenüber drei österreichischen Firmen, die unter der Marke "Friedrich Müller®" zu einem bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher wurden, einschneidende Maßnahmen verhängt. Dazu gehören Geschäftsmodelluntersagungen, die es den drei Unternehmen und dem Geschäftsführer in Person verbieten, Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben.
Nach zwei Urteilen des Landgerichts München I erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos in Zeitschriften des Heinrich Bauer Verlages.
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) hatte Ende Februar über Ergebnisse einer weiteren Programmanalyse zum Thema „Schleichwerbung“ informiert. Gegenstand der Analyse waren Programme von 15 privaten Rundfunkveranstaltern, die auf Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung untersucht wurden. In einigen Fällen (z.B. ProSieben, n-tv, DSF, dctp, Viva und Bloomberg TV) hatte die Gemeinsame Stelle seinerzeit einen möglichen Anfangsverdacht festgestellt und den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden (Anhörungen der Veranstalter).
Das Landgericht Köln geht davon aus, dass auch im "virtuellen Raum", hier im Rahmen der Online-Plattform "Second Life", urheberrechtlich geschützte Werke entstehen können, wenn diese dem Schutz einer der im UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. Die, nach Fotovorlagen auf die geometrischen Oberflächenformen des virtuellen Kölner Doms aufgebrachten fotorealistischen Texturen, seien jedoch nicht urheberrechtlich geschützt. Die Texturen geben den "nackten" geometrischen Körpern wie den Fenstern oder Bodenkacheln den gewünschten lebensechten Anschein.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hält die detaillierte Anspreisung von sexuellen Dienstleistungen auf einer Internetseite für ordnungswidrig.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer in der Anbieterkennzeichnung eines Internetangebotes wettbewerbsrechtlich lediglich ein Bagatellverstoß darstellt.
Der Medienrat hat die Ausstrahlung der WOK WM 2006 und 2007 bei ProSieben, gesendet am 11. März 2006 und am 9. März 2007, wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot beanstandet.
Neues Corporate Design der Stiftung Warentest: Das neue Logo gilt auch für die Werbung mit Testergebnissen, deren Nutzung an inhaltliche und formale Bedingungen geknüpft wird.
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn ein Umzugsunternehmen im Internet oder im Telefonbuch mit der Vorwahl einer Stadt wirbt, in der er keine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal unterhält und in der Werbung nicht auf eine Anrufweiterschaltung hinweist. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Das Oberlandesgerichts Hamm hat einem Internetanbieter verboten, von ihm zum Verkauf angebotene Waschmaschinen zu bewerben, ohne die erforderliche Erläuterung zur Schleuderwirkungsklasse "Schleuderwirkung auf einer Skala A (besser) bis G (schlechter)" anzugeben.
Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Hat die beauftragte Werbeagentur das fremde Zeichen in der Anzeige platziert, so sei dennoch der Werbekunde für den Inhalt der Anzeige verantwortlich.
Die unkorrekte bzw. unvollständige Angabe der erforderlichen Anbieterdaten ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Der Unternehmer kann sich seinen weitergehenden Wertersatzanspruch bei Fernabsatzverträgen im Auktionsverfahren über eBay nicht durch eine bis zur Lieferung der Ware erfolgte Information der Verbraucher in Textform erhalten. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Der Verbraucher könne bei Internet-Auktionen die gekaufte Sache bestimmungsgemäß in Gebrauch nehmen, ohne nach einem Widerruf für eine dadurch eingetretene Verschlechterung der Sache Wertersatz zu schulden.
Der Deutschen Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum erleichtern.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Abänderungsantrag des VfB Stuttgart gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 29.10.2007, in deren Folge der VfB verpflichtet ist, vorerst jegliche Werbung für private Sportwetten wie z. B. bwin zu unterlassen, zurückgewiesen. Damit darf der VfB vorläufig weiterhin nicht für Sportwetten werben.
Was haben Milka, Bridgestone und Versace gemeinsam? Sie alle nutzen „.eu“ als Top Level Domain (TLD) für ihre Webpräsenzen. In den vergangenen zwei Jahren haben sich Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und EU-Bürger über 2,8 Millionen europäische Internet-Identitäten gesichert. Die Domäne „.eu“ steht damit in der Beliebtheit in Europa an vierter und weltweit an neunter Stelle. Im Jahr 2007 entstanden über 300 000 „.eu“-Webdomänen. Bei den „.eu“-Registrierungen pro Land steht Deutschland mit 31,4 Prozent weiterhin an erster Stelle, gefolgt von den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien.
Gefährdet eine Berichterstattung die Resozialisierung des Betroffenen, weil sie ihn mit seiner Tat erneut an das Licht der Öffentlichkeit zerrt und sich so bereits in der Haftsituation schädliche Wirkungen ergeben können, die eine spätere Wiedereingliederung erschweren, ist ein Vorhalten dieser Berichterstattung in sog. Online-Archiven unzulässig. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Vermitteln Aufbau und Inhalt eines Internetangebotes dem verständigen Internetnutzer, dass fremde Inhalte den 'redaktionellen Kerngehalt' des Angebotes darstellen, macht sich der Betreiber des Internetangebotes diese fremden Inhalte zu Eigen. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden. Der Betreiber des Internetangebotes sei damit als Diensteanbieter unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen auf seinem Internetangebot verantwortlich.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt den Verein dazu, den Vorwurf rassistischen Verhaltens zu unterlassen.
Die Werbung mit kräftigen Rabatten wollen Konkurrenzbetriebe häufig gerichtlich verbieten lassen. Keinen Erfolg haben sie aber mit der Argumentation, in einem Werbeprospekt sei zwar die preisreduzierte Warengruppe genannt, es fehle aber an der Abbildung von Einzelangeboten. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und wies den Antrag zurück, einem Möbelhaus die Werbung mit Rabatten für Musterküchen zu untersagen. Der Kunde erwarte bei einer „Musterküchen-Abverkaufs-Offensive“ gerade keine Darstellung der Einzelware im Verkaufsprospekt. Der Begriff „Musterküche“ sei vielmehr ausreichend klar und eindeutig.
Ist die Ware am Regal mit einem höheren als dem in der Werbung angegebenen Preis ausgezeichnet, fehlt es an einer wettbewerbsrelevanten Irreführung, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein nur der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die unrichtige Preisauszeichnung verstoße dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führe aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs.
Der Bundesgerichtshof prüft derzeit, ob Online-Spielverträge unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten nichtig sind.
Der Deutsche Presserat beabsichtigt, seine Zuständigkeit auf journalistisch-redaktionelle Inhalte der elektronischen Presse auszudehnen.
Dem Landesgericht Köln zufolge betrifft die Bewertung unter den Kriterien "guter Unterricht", "fachlich kompetent", "motiviert", "faire Noten", "faire Prüfungen" und "gut vorbereitet" sowohl im Bewertungsmodul als auch im Zeugnis, nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der klagenden Lehrerin. Vielmehr beziehe sich die Bewertung auf die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und damit ihre Sozialsphäre.
Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Am 11., 12. und 13. März 2008 tagten die beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats.
Der WDR hat mit der WAZ Mediengruppe Eckpunkte für eine Kooperation im Online-Bereich vereinbart.
Die Gleichstellungsbeauftragte einer Kommune kann eine relative Person der Zeitgeschichte sein, wenn sie auf einer Veranstaltung Bilder von sich machen lässt, um diese über Medien verbreiten zu lassen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass (Internet-)Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, körperschaftsteuerpflichtig sind, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug das Recht einräumt, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren. Zugleich sind die Gegenleistungen mit dem regulären und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7 % zu versteuern.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit sollen die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird bereits am 1. April 2008 in Kraft treten.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt. Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.
Für Informationsveranstaltungen der Church of Scientology International, Los Angeles, (Klägerin) in der Innenstadt von Stuttgart dürfen Sondernutzungsgebühren erhoben werden, weil sie als Werbeveranstaltung gelten und weder gemeinnützigen Zwecken noch öffentlichen Interessen dienten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sogenannte "AdWord-Werbung" in einer Internet-Suchmaschine keine kennzeichenrechtliche relevante Benutzerhandlung darstellt. Voraussetzung sei jedoch, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Werbung für private Sportwetten auf Internetseiten auch nach der seit dem 01.01.2008 geltenden Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols in Nordrhein-Westfalen untersagt werden kann.
Den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Verpflichtung dahingehend zu entnehmen, dass
der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel zwingend vorzuhalten hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) hat Ergebnisse einer weiteren Programmanalyse zum Thema „Schleichwerbung“ beraten. Gegenstand der Analyse waren Untersuchungstage aus dem Dezember 2007. Die Programme von 15 privaten Rundfunkveranstaltern wurden dabei auf mögliche Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung untersucht. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist Schleichwerbung grundsätzlich unzulässig.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat eine Klage von Sat.1 gegen die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK abgewiesen, mit der eine Beanstandung wegen Schleichwerbung aufgehoben werden sollte.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Teilnehmerin an einer Fernsehshow für ihr dort erzieltes Preisgeld in Höhe von 250.000 € einkommensteuerpflichtig ist.
Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch begegnet. Sie hat die Abschaltung einer (0) 900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, dem Unternehmen untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen sowie das angewandte Geschäftsmodell verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
Gemäß einem auf Antrag des Bundeskartellamtes erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Bonn hat am Dienstag eine Durchsuchung der Geschäftsräume von DFB und DFL in Frankfurt am Main stattgefunden. Die Durchsuchung, bei der auch Unterlagen beschlagnahmt wurden, erfolgte im Rahmen eines gegen DFB und DFL eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens wegen „des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen“.
Das Oberlandesgericht Köln hat dem Betreiber eines Möbelhauses verboten, in Zeitungsanzeigen mit einem „XXLWochenende – mindestens 26 %+ Rabatt auf alles“ zu werben. Der Kölner „Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e. V.“ hatte auf Unterlassung der Werbeaktion geklagt und bereits vor dem Landgericht Köln Recht bekommen. Die dagegen gerichtete Berufung des Möbelverkäufers blieb ohne Erfolg.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, wonach dem in Italien ansässigen Möbelhandelsunternehmen Dimensione eine Werbung für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten untersagt wurde. Dies berichtet die Wettbewerbszentrale.
Pharmaunternehmen dürfen Ärzten keine teuren Geschenke machen - auch nicht über das Internet. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Das Landgericht Bielefeld stelllt fest, dass die verwendete Werbeaussage unzutreffend und irreführend ist.
Profisportler werden durch die Mitwirkung in Werbespots nicht zu Künstlern. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Sie würden von der werbetreibenden Wirtschaft nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern wegen ihrer Bekanntheit in weiten Teilen der Bevölkerung und ihrer Vorbildfunktion gerade bei jüngeren Konsumenten als Werbeträger engagiert.
Das Bundeskartellamt hat Ende Dezember Geldbußen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro gegen acht Hildesheimer Apotheker verhängt.
Ungenehmigte Werbeanrufe von Gewerbetreibenden bei Verbrauchern verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main am entschieden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit dem "Virtuellen Hausverbot" durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprüfung des mit der Werbeaussage "Über 5000 lieferbare Artikel im Angebot" beworbenen Internetangebots beschäftigt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Hausverbot gegenüber einem wettbewerbskonformen Tester sich regelmäßig als eine verbotswidrige Behinderung darstellt.
Die Europäische Kommission hat entschieden, der europäischen Branche für Online-Inhalte neuen Schub zu geben. EU Bürger sollen in den Genuss eines einfacheren und schnelleren Zugangs zu einer reichen Auswahl an Musik, TVProgrammen, Filmen oder Spielen via Internet, Handy und anderen mobilen Geräten kommen. Die Kommission fordert daher die Inhalteindustrie, Telekom-Unternehmen und Internet-Diensteanbieter auf, eng zusammen zu arbeiten, um mehr Inhalte online zur Verfügung zu stellen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines robusten Schutzes von Urheberrechten. Ebenso will die Kommission Urheberrechtslizenzen, die für mehrere oder alle EU Mitgliedstaaten gelten, erleichtern.
Muss der Blogbetreiber mit rechtswidrigen Kommentaren zu einem eigenen Eintrag rechnen, so ist er nach Auffassung des Landgericht Hamburgs verpflichtet, anonyme Kommentare vor der Veröffentlichung zu prüfen. Dies berichtet der Medienjournalist Stefan Niggemeier.
Vor dem Landgericht München I haben in dem Rechtsstreit zwischen der Allianz AG und der Sängerin „Nena“ die Parteien einen Vergleich geschlossen. Ein Teil der Klageforderung wird von der beklagten Sängerin an zwei gemeinnützige Einrichtungen gezahlt.
Am 27. und 28. November 2007 tagten die beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats in Bonn.
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Einkommensbesteuerung ausländischer Künstler und Sportler ungeachtet eines gegen Deutschland betriebenen Vertragsverletzungsverfahrens mit dem Europarecht vereinbar. Eine grundlegende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Konkret ging es dabei um einen in Berlin ansässigen Konzertveranstalter, der die inländischen Auftritte britischer Künstler organisierte.
Nicht immer müssen gerichtlich ausgetragene Nachbarschaftsstreitigkeiten die Folge jahrelang auf beiden Seiten des Jägerzauns gepflegter Animositäten sein. Mitunter – und das zeigt das vom Landgericht München i verkündete Urteil – kann es mit der guten Nachbarschaft auch schon vorbei sein, ehe die lieben Nachbarn überhaupt eingezogen sind.
Das Landgericht München hat dem Mobilfunk- und DSL-Anbieter O2 ab sofort untersagt, Eigenwerbung auf Internet-Tauschbörsen zu schalten, auf denen nachweislich jugendgefährdende Medien zum Download bereitgestellt werden. Dies gab der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) bekannt.
Am 12. Dezember 2007, also knapp zwei Wochen vor Weihnachten, treten EU-weit strenge Vorschriften in Kraft, mit denen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken unterbunden werden sollen. Verboten werden u. a. das Bewerben von Produkten mit dem Attribut „kostenlos“, wenn sie es nicht sind, und Angebote, die beim Kind ein Anspruchsverhalten wecken (Stichwort: quengeln). Diese und zahlreiche andere Methoden, denen die neue Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken Einhalt gebieten soll, stehen auf einer umfangreichen schwarzen Liste. Im Visier: insbesondere ein Dutzend „schmutziger Tricks“, vom Lockangebot über Schneeballsysteme bis hin zu falschen Gesundheitsversprechungen. Durch die Richtlinie werden bestehende EU-Bestimmungen zu irreführender Werbung erheblich verschärft und neue Regelungen gegen aggressive Geschäftspraktiken – darunter Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung – eingeführt. Zweck der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt zu stärken, damit alle die Möglichkeiten des Ein- und Verkaufens über Grenzen hinweg uneingeschränkt wahrnehmen können. Die bislang geltende Richtlinie haben erst 14 Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Gegen die säumigen Mitgliedstaaten hat die Kommission Verfahren eingeleitet.
Der Bundesgerichtshof hat die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte des klagenden Herstellers seien und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen.
Das Landgericht Berlin hat einem Berliner Stromversorger untersagt, zu behaupten, er baue „die weltweit erste Pilotanlage für ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk“ bzw. „die weltweit erste Forschungsanlage für ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk“.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für eine kugelförmige Leuchte nicht mit dem Zusatz „Das Original“ geworben werden darf.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist der Verkauf von geringwertigen Weihnachtsartikeln in einer Apotheke zulässig. Ein Wettbewerbsverstoß sei durch die Werbung und den Verkauf nicht gegeben.
Das Landgericht München hat der Presse bei der Berichterstattung über illegale Angebote zur Umgehung des Kopierschutzes bei Musik, Filmen, Games oder Software erneut Grenzen gesetzt. So sind Internet-Links, die auf illegale Software verweisen nicht zulässig. Dies berichtet der Bundesverband Musikindustrie.
Das Bundeskartellamt hat heute Geldbußen in Höhe von insgesamt 216 Mio. Euro gegen die Werbezeitenvermarkter der beiden privaten Sendergruppen RTL und Pro7Sat.1 verhängt. Aufgrund kartellrechtswidriger Rabattvereinbarungen, die die Vermarkter – IP Deutschland GmbH für RTL und SevenOne Media GmbH für Pro7Sat.1 - mit Media-Agenturen bzw. werbetreibender Industrie im Rahmen von Verträgen über die Ausstrahlung von Fernsehwerbespots abgeschlossen haben, hat das Amt Bußgeldbescheide erlassen, die Geldbußen von 96 Mio. Euro (RTL) und 120 Mio. Euro (Pro7Sat.1) vorsehen.
Das Europäische Parlament hat neue Regeln für TV-Werbung und Produktplatzierung angenommen. Die neue Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste modernisiert die geltende Fernseh-Richtlinie und findet nunmehr auch Anwendung auf neue Angebote wie Internet-Fernsehen, Handy-Fernsehen und Fernsehen auf Abruf. Mit der heutigen Annahme endet das Gesetzgebungsverfahren, die Mitgliedstaaten müssen die neuen Bestimmungen bis Ende 2009 umsetzen.
Ein Verstoß gegen die Pflicht eines Verlegers, entgeltliche Veröffentlichungen als Anzeige zu bezeichnen, kann zur Nichtigkeit des etwaigen Vertrages über die kostenpflichtige Bildveröffentlichung wegen Gesetzesverstoßes führen. Dies stellt der Bundesgerichtshof fest.
Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Krefeld befasst. Nach Auffassung der Krefelder Richter besteht jedenfalls unter den Umständen des vorliegenden Falles kein Grund, die nur fakultativ anfallenden Überführungskosten wettbewerbsrechtlich anders zu behandeln als die obligatorisch anfallenden Frachtkosten.
Über die Hälfte aller Flugticketangebote im Internet sind irreführend. Dies gilt insbesondere in Bezug auf eindeutige Preisabgaben, faire Vertragsbedingungen und Verständlichkeit der Konditionen. Zu diesem Ergebnis kommen EU-weite Ermittlungen gegen irreführende Werbeaussagen und unlautere Praktiken beim Onlineverkauf von Flugtickets.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer (teilweisen) Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil gegen die Fluggesellschaft LTU die Werbung mit Flugpreisen untersagt, wenn im beworbenen Endpreis der Kerosinzuschlag nicht enthalten ist. Dies berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Verbraucherzentrale Berlin erwirkt Unterlassungserklärung von Campina wegen irreführender Werbung mit der Marke „Mark Brandenburg“.
Einer ausgeklügelten Masche bei unerbetenen Werbeanrufen hat das Landgericht Frankfurt die Leitung gekappt: Die Richter gaben jetzt einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Telekommunikationsanbieter Arcor statt und entschieden, dass die gelegentliche Nutzung der Arcor-Call-by-Call-Vorwahl 01070 für einzelne Gespräche keinen „Freifahrschein“ für künftige Telefonwerbung bedeute.
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass das EDEKA-Tochterunternehmen Netto Marken-Discount gegen das Verbot des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis verstoßen hat. Das Bundeskartellamtes hat hier präzisiert, dass ein Verstoß gegen das „nicht nur gelegentliche“ Anbieten zu Unter-Einstandspreisen immer dann vorliegt, wenn ein solches Angebot in mehr als in drei Kalenderwochen innerhalb eines halben Jahres angeboten wird.
Erstmalig ist es einem Unternehmen in Deutschland gerichtlich untersagt worden, innerhalb einer Internet-Tauschbörse für sich zu werben.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung einem Erdgaslieferanten untersagt, in einer Prospektwerbung zu behaupten, dass man generell bei einer Umstellung von einer Ölheizung auf eine Erdgasheizung spare bzw. dadurch „klar preiswerter“ oder „günstiger“ heize.
Ein Online-Shop, der lediglich Tabakwaren anbietet, unterfällt nicht dem Werbeverbot nach Art. 3 TabakwerbeRL. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines in Leinfelden-Echterdingen ansässigen Veranstalters von Pokerturnieren gegen die Stadt Frankfurt am Main abgelehnt. Die Frankfurter Richter haben festgestellt, dass ein kostenloses Pokerturnier, bei dem zum Zwecke der Teilnahme eine Benutzerkennung vergeben wird, die die Angaben von persönlichen Daten der Spieler verlangt, unzulässig ist. Die Angaben erfolgten im vorliegenden Fall über Internet.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genüge ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Die Verwendung einer Marke als Schüsselwort/Keyword im Zusammenhang mit der sog. „Adword-Werbung“ stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Für eine kennzeichenmäßigen Benutzung sei es unerheblich, ob das von der Suchmaschine gefundene Ergebnis sodann in der Trefferliste aufgeführt wird (so bei der Verwendung des Suchwortes als Metatag) oder im Anzeigenteil erscheint (so bei Benutzung des Suchworts als Schlüsselwort im Rahmen einer Adword-Werbung).
Das Landgericht Berlin untersagt dem Bundesministerium der Justiz personenbezogene Daten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Internet-Portals des Ministeriums übertragen werden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs zu speichern. Neben den IP-Adressen des zugreifenden Hostsystems umfasst dies den Namen der abgerufenen Datei bzw. Seite, Datum und Uhrzeit des Abrufs, die übertragene Datenmenge sowie die Meldung, ob der Abruf erfolgreich war, sofern diese Daten mit der IP-Adresse gespeichert werden.
Kein Medium hat sich schneller verbreitet als das Internet: Binnen 10 Jahren stieg der Anteil der Internet-Nutzer in Deutschland von 6,5 Prozent (1997) auf 62,7 Prozent (2007). Damit haben aktuell 40,8 Millionen Deutsche ab 14 Jahren Zugang zur Internet-Welt. Allein im letzten Jahr sind 2,2 Millionen neue Anwender hinzugekommen. Der Zuwachs geht vor allem von Frauen und Über-60-Jährigen aus. 57 Prozent der weiblichen Bevölkerung sind online (2006: 52,4 Prozent). Unter den Über-60-Jährigen nutzt inzwischen jeder Vierte (25,1 %; 2006: 20,3 %) das Netz. Das höchste Wachstum wird auch zukünftig von den Älteren ausgehen. Bereits heute sind mit 5,1 Millionen Über-60-Jährigen mehr "Silver Surfer" im Netz als 14- bis 19-Jährige (4,9 Millionen). Zu diesen Ergebnissen kommt die ARD/ZDF-Onlinestudie 2007.
Der Bundesgerichtshof hat zum Umfang der Informationspflichten im Fernabsatz Stellung genommen. Im Falle einer Anzeigenwerbung reiche es aus, wenn der Hinweis auf die Umsatzsteuer eindeutig dem Preis zugeordnet sei. Dies könne auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass das Werbeverbot zu
Recht ergangen ist. Die Werbeaussage sei in ihrer Verallgemeinerung unzutreffend
und deshalb irreführend.
Im Internethandel können Endpreise auf Grund einfacher Verknüpfung festgestellt werden, wenn der Interessent zusammengehörige Angaben durch Anklicken von mehreren nach geschalteten Links in einem beworbenen Kopplungsangebot kombiniert und auf Grund seiner Auswahl zu dem Endpreis gelangt. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein unaufgeforderter Telefonanruf bei einem Gewerbebetrieb wettbewerbswidrig war.
Eine Zahnklinik darf nicht mit der Bezeichnung „Fachklinik für Kieferorthopädie“ werben, wenn keiner ihrer ärztlichen Mitarbeiter Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist. Das hat das Landgericht Kleve in einem Wettbewerbsprozess entschieden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Durchführung einer unter der Bezeichnung „coffee and law“ angekündigten Veranstaltung untersagt und damit das bereits in erster Instanz vom Landgericht Duisburg ausgesprochene Verbot bestätigt.
Die Landesmedienanstalten haben angesichts aktueller Schleichwerbevorwürfe erneut gegenüber Hörfunksendern auf die Programmverantwortung der Redaktionen hingewiesen. Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz weist darauf hin, dass die Medienanstalten allen Hinweisen auf solche Schleichwerbefälle bzw. auf unerlaubte politische Werbung nachgingen.
Die Bundesnetzagentur hat die neuen verbraucherschützenden Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Verhinderung und Verfolgung von Rufnummernmissbrauch vorgestellt, die am 1. September 2007 in Kraft treten.
Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Darüber hinaus stelle eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen der Marktführer dar.
Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht lediglich im Internet, so ist der Verbraucher hinsichtlich der Widerrufsfrist dahingehend zu informieren, dass diese dann beginnt, wenn der Verbraucher die entsprechenden Belehrung erhält und die Ware bei ihm eingegangen ist. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Die Tätigkeit als Regalauffüller/in ist keine selbständige und insofern auch nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ausländische Models (Fotomodelle), die zur Produktion von Werbefilmen kurzfristig im Inland einer Beschäftigung nachgehen, selbständig tätig sein können mit der Folge, dass die ihnen ausgezahlten Gagen nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, "nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".
In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgerichts Hamm einem Anbieter aus Ostwestfalen untersagt, von ihm hergestellte Zimtkapseln als sogenannte diätetische Lebensmittel zu bewerben bzw. zu vertreiben. Das Gericht hat damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt gibt, dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber für zu bestellende Geräte gewährt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Dieser Hinweispflicht werde nicht dadurch nachgekommen, dass die Gerätepreise als "Abholpreise" bezeichnet sind.
Der Umstand, dass die aus der Gewerbeordnung resultierende Verpflichtung, den Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen in Geschäftsbriefen anzugeben, verletzt wird, beeinflusst den Wettbewerb nicht. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Eine Internetwerbemaßnahme für Hotelzimmer unter Preisangabe mit einer Unter- und Obergrenze ist bei einem 55 Zimmer umfassenden Hotel jedenfalls dann irreführend, wenn in der untersten Preiskategorie tatsächlich jeweils nur ein Zimmer pro Zimmertyp zur Verfügung steht. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Die gesetzliche Verpflichtung, den Endpreis zu nennen, sei dann nicht erfüllt, wenn in der Werbung nicht dargelegt wird, in welcher Höhe Zusatzkosten oder sonst wertgestaltende Merkmale in den Beherbergungspreis einfließen. Grundsätzlich seien Preisangaben mit einer Unter- und Obergrenze (Margenpreise) jedoch zulässig.
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", ist dies nur dann zulässig, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der Betreiber der Diskothek „Funpark Hannover“ gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung der Landeshauptstadt Hannover abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Werbeaktion einer Baumarktkette als wettbewerbswidrig beanstandet, wonach der Kunde vor dem Bezahlen an der Kasse um die Höhe des ihm zukommenden Rabattes würfeln sollte. Er gab damit dem Antrag eines Verbraucherverbandes recht, mit dem dieser die Unterlassung der Aktion verlangt hatte.
Eine vermeintliche Werbeschutz-Zentrale verspricht Verbrauchern in Baden-Württemberg am Telefon einen optimalen Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen. Das Unternehmen verstößt dabei selbst gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und verlangt 39,95 Euro für den nutzlosen Eintrag in Werbesperrlisten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät davon ab, sich auf das zweifelhafte Angebot des Unternehmens einzulassen.
Der Bundesgerichtshof hat eine im Jahr 2003 durchgeführte Werbeaktion der Firma Kellogg "Kellogg's Frosties für den Schulsport" als wettbewerbswidrig erachtet. Dies berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Werbung sei geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen.
Die Aussage „kostenlos telefonieren“ wird vom Verkehr nicht in dem Sinne wörtlich verstanden, dass für die Inanspruchnahme der beworbenen Telekommunikationsleistungen etwa überhaupt kein Entgelt zu entrichten sei. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Vielmehr erkenne der Werbeadressat, dass zwar keine nutzungsabhängigen Gebühren, aber sehr wohl Grundgebühren anfallen, also eine sog. Flatrate beworben wird. Werde diese Leistung blickfangmäßig mit "lebenslang" beworben, so sei dies unzulässig.
Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle hat den Bundestag passiert. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Mit der Novelle wird das Urheberrecht weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich.
Bewirbt ein Elektronik-Discounter einen Rabatt von 19 %, beschränkt auf einen bestimmten Tag, für Kameras, so ist der ausdrückliche Hinweis, dass der Rabatt nur auf Kameras gewährt wird, die am Tage der Aktion im Ladengeschäft vorrätig sind, nicht erforderlich. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Die Verwendung einer Abkürzung ("UVP"), die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist, ist zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), sei nicht bereits deshalb irreführend.
Jeder Gewerbetreibende - auch Kleinunternehmer -, für den keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, muss seit dem 22.05.2007 auf seinen Geschäftsbriefen und in seinen geschäftlichen E-Mails den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und seine ladungsfähige Anschrift angeben. Dies ergibt sich aus der Reform der Gewerbeordnung (GewO).
Ist ein Anbieter eines Telemediendienstes verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Das Landgericht München I hat die Klage des Insolvenzverwalters einer Werbeagentur gegen den ERC Ingolstadt (Deutsche Eishockey Liga) abgewiesen.
Mehrere Gerichte haben auf Antrag der Wettbewerbszentrale in der jüngsten Zeit unterschiedlichen Unternehmen – überwiegend aus der Telekommunikationsbranche - untersagt, im Rahmen der Telefonakquise potentielle Kunden ohne deren Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen.
Die von der AOK Hessen betriebene offensive Werbung für Versandapotheken ist rechtswidrig. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Das Bundesministerium der Justiz hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Verstöße gegen das Verbot solcher Werbung sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten hat zu den Vorwürfen der Schleichwerbung in der RTL- Sendung „V – die Verbrauchershow“, in der Sendung „WOK WM“ im Programm von Pro Sieben sowie in der Sendung „Doppelpass“ im Programm vom Deutschen Sportfernsehen (DSF) Stellung genommen.
Das Landgericht München I hat die Klage eines Fotografen gegen eine große deutsche Illustrierte abgewiesen. Der Fotograf hatte geltend gemacht, der Illustrierten 1998 gegen Zahlung von DM 3.000,00 insgesamt 6 Original-Farbdias zur einmaligen Nutzung übergeben, aber nicht zurückerhalten zu haben. Die Dias zeigten – so der Fotograf – im Jahr 1991 geschossene Modeaufnahmen mit einem Fotomodell, das später den (nun-mehrigen Ex-) Fußballbundestrainer geheiratet hat.
Der ehemalige Lizenznehmer hat in der Übergangszeit vor Ablauf des Lizenzvertrages das Recht, in geeigneter Form auf den notwendigen Wechsel der Produktbezeichnungen hinzuweisen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Die Information der interessierten Vertragspartner und Abnehmer müsse jedoch sachlich und nicht in werblich anpreisender Form sein.
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Werbung mit einem alten Test sei zumindest dann irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die damaligen guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und wenn der Werbende darauf in seiner Werbung nicht hinweist.
Es kommt immer wieder vor, dass Gerichte sich mit kuriosen Fällen befassen müssen. In diese Kategorie ist gewiss auch der Streit darüber einzuordnen, ob getrocknete Rinderohren den Gaumen eines Menschen erfreuen könnten – oder wenigstens genießbar sind. Eigentlich werden diese Produkte als Knabberspaß für unsere vierbeinigen Freunde angeboten. Die Frage nach dem Verzehr durch Menschen erscheint auf den ersten Blick abwegig. Dennoch führte die Konkurrenz zwischen zwei Unternehmen im Zusammenspiel mit den Schwierigkeiten des Steuerrechts zu einem handfesten Rechtsstreit über die Frage der Genießbarkeit der „Knabberohren“. Erst in zweiter Instanz stellte das Oberlandesgericht Oldenburg fest, dass es darauf im Ergebnis doch nicht ankommt.
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln haben die beteiligten Fluglinien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Derzeit streiten sich vor dem Landgericht München I der Insolvenzverwalter einer Werbeagentur mit dem ERC Ingolstadt (Deutsche Eishockey Liga) über dessen Logo.
Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vergleichende Werbung könne auch dann vorliegen, wenn in einer Werbeaussage nur auf eine Warengattung und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder Produkt Bezug genommen wird.
Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Entsprechen die beworbenen Server diesen Ansprüchen nicht, so sei die Verwendung der Bezeichnung "HighEnd" in der Werbung irreführend und wettbewerbswidrig.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bank die Höhe der Zinsen für eine Geldanlage vom Ergebnis eines Fußballturniers abhängig machen darf.
...er zu dessen tatsächlich nicht festgelegtem Zeitraum in der Werbung nichts angibt. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Eine Auslegung des § 4 Abs. 4 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Sinne einer Rechtspflicht des Unternehmens, Verkaufsförderungsmaßnahmen anlässlich besonderer Ereignisse (z. B. Neueröffnung oder Schließung des Geschäftes) nur innerhalb festgelegter Zeiträume durchzuführen, widerspräche nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch der mit Abschaffung des Sonderveranstaltungsrechtes verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung.
Die Bewerbung einer Preisreduzierung durch einen Lebensmitteldiscounter im Internet unter der Bezeichnung "billiger" ist dann wettbewerbswidrig, wenn die Reduzierung bereits im Zeitpunkt der Werbung als eine befristete geplant ist und die Befristung weniger als 1 Monat beträgt. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Die in einem solchen Fall notwendige Information über die Befristung werde nicht hinreichend dadurch erbracht, dass in einer weiteren Internetseite zwar auf die Befristung hingewiesen wird, auf diesen Hinweis aber nicht deutlich in der die Preisreduzierung mitteilenden Seite aufmerksam gemacht wird.
Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene und abgebildete Ware unter Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im eBay-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken" erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen die Preisangabenverordnung und ist im gewerblichen Bereich wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Im Rechtsstreit zwischen der Frankfurter ING-DiBa und der Künstlersozialkasse hat Letztere vor dem Hessischen Landessozialgericht einen Erfolg erzielt. Die Darmstädter Richter folgten der Auffassung der Sozialversicherung, die ING-DiBa müsse für Werbespots mit dem Basketballspieler Dirk Novitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse abführen.
Das Landgericht Berlin wies die Klage einer Erzieherin ab, mit der diese vom Verleger einer Zeitung und einem Fotografen Schmerzensgeld für den ungenehmigten Abdruck von Fotos verlangte.
Der Empörungsgrad in der Bevölkerung über kommerzielle Werbung in Deutschland ist im Jahr 2006 auf 1.116 beim Deutschen Werberat eingegangene Proteste gestiegen (Vorjahr: 788). Die Anzahl der von Beschwerden betroffenen einzelnen Werbekampagnen hat dagegen mit 341 Sujets im Vergleich zum Vorjahr (403) abgenommen.
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Anbieter, die im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs auf der Internetplattform “eBay" gegenüber Endverbrauchern Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen unterbreiten bzw. zur Angebotsabgabe für solche Verträge auffordern, dem Endverbraucher ihren vollständigen Name zur Verfügung stellen müssen, bevor der Endverbraucher seine ihn bindende Vertragserklärung abgibt.
Der Werbetext eines für das Maurer- und Betonbauerhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verstößt dann nicht gegen das Irreführungsverbot, wenn er als "öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger (Maurer-, Beton und Stahlbeton)" auftritt, so das Landgericht Tübingen.
Einem Fernsehsender ist es vorläufig untersagt, auf dem Gebiet der alten Bundesländer Sportwetten zu bewerben, die nicht von den Behörden des jeweils betroffenen Landes erlaubt sind. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Celle das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover abgeändert und dem Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung gegen den Fernsehsender stattgegeben.
Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke kann sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Darüber hinaus stellt er fest, dass zwischen der Ware "Zigarren" und der Dienstleistung "Verpflegung" keine Ähnlichkeit i.S. des Markengesetzes besteht.
Die Durchführung von Zahnweißung (sog. „Bleaching“) ist nicht Zahnärzten vorbehalten,
sondern kann auch von Angehörigen zahnärztlicher Assistenzberufe vorgenommen werden.
Es handelt sich dabei nämlich nicht um die Ausübung von Zahnheilkunde. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines einstweilige Verfügungsverfahrens entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.
Die Europäische Kommission will die wichtigsten EU‑Verbraucherschutzvorschriften mit Blick auf Internetkäufe überarbeiten. Dazu hat sie ein so genanntes Grünbuch vorgelegt, das 28 Vorschläge zu Richtlinienänderungen zur Diskussion stellt. Schwerpunkte sind unter anderem Garantien, Rückvergütungen und vertragliche Widerrufsfristen. Sie sollen so modifiziert werden, dass sie auf eine sich rasch wandelnde digitale Welt reagieren können.
...sie unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Verwendung der Marke oder des Firmenkennzeichens eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontextsensitiv erscheinenden Anzeige bei Google (Adword) stellt eine markenmäßige Benutzung dieser Marke dar. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Wird damit ein Angebot beworben, bei dem Produkte dieser Marke nicht angeboten werden, handele es sich um eine Verletzung der Markenrechte im Sinne des MarkenG.
Der Bundestag stimmte dem Regierungsentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste in der geänderten Fassung (16/4078) zu. Im Mittelpunkt steht ein neues Telemediengesetz des Bundes, in dem die wirtschafts- und datenschutzbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste zusammengefasst sind. Das Gesetz soll zeitgleich mit dem Staatsvertrag der Länder für Rundfunk und Telemedien am 1. März in Kraft treten.
Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem Emailverteiler aufgenommen
werden will – sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren – ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Klage des ehemaligen Trainers des FC Bayern München, Giovanni Trapattoni, gegen ein Münchner Autohaus vor dem Landgericht München I hat durch sogenannte Erledigterklärungen der Parteien zwischenzeitlich ihr Ende gefunden.
Die Bezeichnung einer Arztpraxis, die keine entsprechende Konzession besitzt, als Klinik ist wettbewerbsrechtlich irreführend. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf will das Kabinett die Künstlersozialversicherung gestärkt. Das Gesetz soll Beitrags- und Abgabegerechtigkeit herstellen und damit die finanziellen Grundlagen der Künstlersozialversicherung stabilisieren.
Die beiden Münchner Komiker Erkan & Stefan sind beim Landgericht München I mit einer Klage gegen McDonalds Österreich gescheitert.
Die identische Übernahme des aufgrund seiner Bekanntheit besonders kennzeichnungskräftigen Zeichens in eine Second-Level-Domain, die daneben nur noch einen rein beschreibenden Bestandteil enthält, ist ohne weiteres geeignet, eine Verwechslungsgefahr zumindest im weiteren Sinne zu begründen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die von einem Möbelhaus gestaltete Zeitungsanzeige, in welcher dem Kunden für die angebotenen Einrichtungsgegenstände Preisnachlässe außer auf "Werbeware" angekündigt wurden, wettbewerbswidrig ist.
Das Oberlandesgericht Frankfurt nahm zur Wettbewerbswidrigkeit eines Werbeflyers mit einem Gewinnspie Stellung. Die Werbung mit dem Gewinnspiel sei dann wettbewerbswidrig, wenn die Teilnahme von der Inanspruchnahme einer Leistung eines der genannten Partnerunternehmen abhängig ist.
Das Europäische Parlament hat wichtige Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der "Fernsehen ohne Grenzen" - Richtlinie vorgenommen, etwa hinsichtlich der Vorgaben zu Produktplatzierung, Werbung oder Jugendschutz. Die Mehrheit der EU-Staaten muss jedoch noch zustimmen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 19.10.2006 die jugendbezogene Internetwerbung der Firma Subyou für alkoholhaltige Brausepulver untersagt. Dem Gericht zufolge verstößt die Werbung gegen die Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Danach darf Alkoholwerbung sich nicht direkt an Kinder und Jugendliche richten oder diese durch die Art der Darstellung besonders ansprechen.
Der Europäische Gerichtshof weist die von Deutschland gegen die Richtlinie über Tabakwerbung erhobene Klage ab. Er stellt aber fest, dass Mitteilungsblätter lokaler Vereine, Programmhefte kultureller Veranstaltungen, Plakate, Telefonbücher sowie Hand- und Werbezettel von der Richtlinie nicht erfasst werden.
Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung. Dies hat der Bundesgerichtshof für 'solingen.info' entschieden.
Das Landgericht München I verbietet die Verwendung von Stadtplan-Kacheln im Internet, die ohne Lizenz von den Seiten eines im Internet aktiven kartographischen Verlages heruntergeladen werden. Die der Verwendung möglicherweise zugrunde liegende Vorstellung, alle Inhalte des Internets ohne weiteres vervielfältigen und anderweitig nutzen zu können, wenn dem dort nicht explizit widersprochen wird, sei rechtsirrig.
Der Werbeslogan der Baumarktkette Praktiker "20 Prozent auf alles, ausgenommen Tiernahrung" ist irreführend. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dies hat die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschieden und lehnte eine Eintragung als Gemeinschaftsmarke ab. Dem von der Robert Bosch GmbH beanspruchten Slogan - ohne jeden grafischen oder sonst wie eigentümlichen Zusatz - mangele es als üblicher und gewöhnlicher Wortbildung angesichts des Fehlens zusätzlicher kennzeichnungskräftiger Bestandteile an jeglicher Unterscheidungskraft.
In einem Urteil vom 21.09.2006 hat das Oberlandesgericht Hamm angenommen, dass die von einer Autoreparaturwerkstatt geschaltete Werbeanzeige, in welcher dem Kunden bei einer Kaskoabwicklung einer Hagelschadenreparatur ab 1.000 Euro ein Betrag in Höhe von 150 Euro angeboten wurde, wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen ist.
Die auf Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in 6 Fällen Anträge von Märkten der großen deutschen Elektromarktkette auf Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen verschiedene Online-Händler wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt. Bei den Zivilkammern des Gerichts gingen seit dieser Entscheidung keine vergleichbaren Anträge mehr ein. Die Kammern für Handelssachen sind der Entscheidung der 33. Zivilkammer nicht gefolgt und erlassen – sofern ein Wettbewerbsverstoß glaubhaft gemacht wurde – weiterhin einstweilige Verfügungen.
Landgericht München I verbietet zwei Rechtsanwälten eine sogenannte „Adword“-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google wegen fehlender Sachlichkeit.
Die Axel Springer AG muss an den früheren Bundestagsabgeordneten und Bundesaußenminister Joschka Fischer insgesamt € 203.109,14, davon € 200.000,- als so genannte fiktive Lizenz und € 3.109,14 als Ersatz für Rechtsanwaltsgebühren, zahlen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dabei sei unerheblich, dass der Begriff für den Nutzer auf der entsprechenden lnternetseite nicht sichtbar wird. Maßgeblich ist dem Bundesgerichtshof zufolge, dass mithilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens einer Suchmaschine beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden lnternetseite geführt wird. Das Suchwort diene dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Verknüpfung der Förderung eines Umweltprojekts mit dem Warenabsatz grundsätzlich zulässig ist. Es bestehe bei dieser Form der Werbung keine allgemeine Pflicht, über die Art und Weise der Unterstützung oder die Höhe der Zuwendung zu informieren.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Oskar Lafontaine wegen der von ihm nicht erlaubten Verwendung seines Bildnisses in einer Werbeanzeige von Sixt ein Zahlungsanspruch zusteht.
Die Verbindung des geographischen Hinweises mit dem bestimmten Artikel ist nicht in jedem Fall eine Alleinstellungsbehauptung, so das Oberlandesgericht Köln.
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Schadensersatzanspruch zu entscheiden, dem ein Streit um den Domain-Namen "kinski-klaus.de" zugrunde lag.
Grundsätzlich ist ein solches Wettbewerbsverhalten geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher erheblich zu beeinträchtigen, weil deren gesetzlich geschützte Informationsinteressen verletzt werden, so das Oberlandesgericht Oldenburg.
Die Internationale Handelskammer (ICC), die Weltorganisation der Unternehmen, hat eine komplett überarbeitete Version des Marketing- und Werbekodex veröffentlicht.
Der Firma einer Gesellschaft kommt - neben einer hinreichenden Unterscheidungskraft - eine Namensfunktion zu, so das Oberlandesgericht Celle. Diese Funktion fehle bei nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen, die lediglich aus den Anfangsbuchstaben einzelner Worte bestehen, sofern es sich nicht um Worte der deutschen Sprache und nicht einmal um „Phantasieworte“, handelt.
Der Betreiber einer Internet-Pressedatenbank kann nicht für
Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, so das Landgericht Frankenthal.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Werbeaktion eines Augenoptik-Filialisten, der seine Kunden in einem im Jahre 2002 verteilten Werbefaltblatt mit dem Titel „Kunden werben Kunden“ dazu aufgefordert hatte, neue Kunden für Gleitsichtgläser zu werben, wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Werbung ist nicht unlauter, wenn sie sich vergleichend auf von zwei konkurrierenden Supermarktketten verkauften Sortimente von Waren des täglichen Bedarfs in ihrer Gesamtheit bezieht, so der Europäische Gerichtshof. Voraussetzung ist, dass diese Sortimente beiderseits aus einzelnen Produkten bestehen, die paarweise betrachtet jeweils vergleichbar sind.
Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoße und daher zu unterlassen sei.
Der überwiegende Teil der angesprochenen Abnehmer verbindet mit dieser Aussage die Vorstellung, dass das so bezeichnete Produkt das erste Gerät sei, das mit diesen Funktionen auf den Markt gekommen ist und bei den weiteren auf den Markt befindlichen Empfangsgeräten es sich um bloße Nachahmungen handele, so das Oberlandesgericht Köln.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass der Name "OBELIX" aufgrund der konkreten Benutzung ein Werktitel im Sinne des Markengesetzes ist. Dieses treffe auch auf die Comicfigur des "OBELIX" wegen ihrer Originalität und Einprägsamkeit zu.
Auch die nur beschreibende Bezugnahme auf den Aktienindex DAX im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und ist deshalb
unzulässig. Es sei denn, sie ist lizenziert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei der Werbung für Cigarillos ein Warnhinweis zur Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens gegeben werden muss.
Die Werbung mit einer Preisunterbietung, wonach der Preis des eigenen Produktes zumindest 13% unter jedem vorgelegten Mitbewerberangebot liegen wird, ist unlauter, so das Saarländische Oberlandesgericht.
Im Streit um die Höhe der Flugpreise zwischen dem "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) und zahlreichen Fluggesellschaften hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die LTU erlassen. Ändert LTU seine aus der Sicht des vzbv irreführende Preiswerbung auf der Startseite ihres Internetangebots nicht, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum wettbewerbswidrig ist, wenn eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliegt.
Die Bewerbung von Preissenkungen für Winterbekleidungsstücke unter der Überschrift "Winterschlussverkauf" ist nicht deswegen unzulässig, weil genauere Angaben über die Dauer der angekündigten Verkaufsveranstaltung fehlen, so das Oberlandesgericht Köln. Die reduzierten Preise müssen dann aber bis zum Abverkauf der Ware bzw. bis zur Räumung der Regale zu Gunsten der neuen Saisonware gelten.
Die Berliner Richter haben entschieden, dass ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, so gestaltet sein muss, dass für den Internetnutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. Fehlt es daran, so liegt ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz vor.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach einem Rechtsanwalt, über den in der örtlichen Presse wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen dessen Sozius berichtet worden war, kein Schmerzensgeld zu.
Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung eines Internetangebotes könne nicht ohne Weiteres als erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.
Selbst wenn der Verkäufer zusichert, dass die gekauften E-Mail-Adressen zu Werbezwecken benutzt werden könnten, darf sich der Adressenkäufer auf diese Zusage nicht verlassen. Er muss dies nachprüfen, so das Amtsgericht Düsseldorf.
Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nicht mehr im Sinne eines generellen Verbots jeglicher Werbung für entgeltliche sexuelle Handlungen angewendet werden kann.
Der Einsatz von werbenden Laien ist zwar nach Aufhebung der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes im allgemeinen nicht zu beanstanden. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann dies jedoch als wettbewerbswidrig angesehen werden, so der Bundesgerichtshof.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste beschlossen. Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz.
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet seiner Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises ist nicht allein wegen einer möglichen Nachahmungsgefahr geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher erheblich zu beeinträchtigen.
Insbesondere eine Rechtsanwaltskanzlei ist in besonderem Maße verpflichtet, die ihr zugesandten E-Mails sorgfältig auf ihre Relevanz für den Kanzleibetrieb zu überprüfen. Aus diesem Grund steht der Kanzlei gegen den Versender von Werbe-E-Mails ein Anspruch auf Unterlassung der Zusendung an ihre E-Mail-Adresse zu.
Das Langericht Braunschweig ist der Auffassung, dass die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Google-AdWord eine Verletzungshandlung darstellt. AdWords seien im Ergebnis wie Meta-Tags zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Abgabe einer Zeitschrift, die sich an einen jugendlichen Leserkreis richtet, zusammen mit einer Sonnenbrille nicht wettbewerbsrechtlich unlauter ist.
Nach Ansicht des Landgerichtes Hamburg begründet die rechtswidrige Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Cache (Zwischenspeicher) einen eigenständigen Rechtsverstoß.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass für Anrufe eines Versicherungsunternehmens bei seinen privaten Kunden, die bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben, es an einer konkludenten Einwilligung hierzu fehlt, wenn der Anruf Änderungs- oder Ergänzungsangebote oder die Verlängerung einer bestehenden Versicherung betrifft.
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass ein Apotheker mit der Ausgabe so genannter "Family-Taler" für den Erwerb von verschreibungspflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verstößt, wenn der Kunde dafür im Rahmen eines Prämiensystems einen geldwerten Vorteil erhält.
Den Angehörigen freier Berufe und damit auch den Zahnärzten ist nicht jede, sondern nur die berufswidrige Werbung verboten. Dagegen muss dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zufolge für eine interessensgerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Discounter Lidl verboten, für einen Computerbildschirm bzw. eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, sofern die beworbenen Waren tatsächlich nicht in ausreichender Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage für einen angemessenen Zeitraum von zwei Tagen vorrätig gehalten werden.
Die Eigentümerin der Mehrzahl der deutschen Personenbahnhöfe hat keinen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung der Domain "bahnhoefe.de" gegen ein privates Reiseunternehmen, das diese Domain seit 1999 registriert hält. Der Begriff "Bahnhöfe" sei völlig neutral und ohne irgendwelche aus ihm hergeleiteten Wertvorstellungen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist der Ansicht, dass der Gebrauch eines geschützten Kennzeichens als Metatag vom Verkehr nicht als Hinweis auf eine bestimmte Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen aufgefasst wird.
Rechtsanwälte weisen auf eine Abmahnserie aus der noch eingetragenen Marke "Travel24" hin.
Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf fehlt es an einer markenmäßigen Verwendung, soweit das geschützte Zeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird.
Bietet ein Versandhandelshaus auf seiner Internetseite einem Dritten, der ein bestimmtes Produkt ausgewählt hat, an, dieses Produkt per E-Mail direkt von der Internetseite aus an einen vom Dritten benannten Empfänger zu versenden, liegt nach der Auffassung des Oberlandesgerichtes Nürnberg eine unzumutbare Belästigung vor. Voraussetzung hierfür sei, dass in der bei dem Empfänger ankommenden E-Mail nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produkts, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthalten ist.
Die Werbung für das Herunterladen von Handy-Klingeltönen über Mehrwertdienst-Rufnummern in Jugendzeitschriften ist unlauter, wenn sie keine klare, eindeutige und für den angesprochenen Minderjährigen verständliche Aufklärung über die aus dem Kauf resultierenden Kosten enthält und er die ihm tatsächlich entstehenden Kosten daher nicht abschätzen kann.
Das Berufsbild ist durch eine eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist.
Das Gericht hat einem Portalbetreiber verboten, weiter Links zu kostenpflichtigen Downloads von illegalen MP3-Musikdateien öffentlich zugänglich zu machen.